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Die Entscheidung bestimmte iPhone-Modelle aufgrund gealteter Akkus künstlich zu verlangsamen, hat Apple viel Kritik beschert. Zwar reagierte das Unternehmen mit reduzierten Preisen für den Wechsel der Akkus sowie der Ankündigung, künftig dem Nutzer per Update die Wahl zu überlassen, aus der Welt ist die Affäre damit aber noch nicht. Denn nach Frankreich hat nun auch Italien Ermittlungen angekündigt.
Allerdings hat die italienische Kartellbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) nicht nur Apple im Visier. Denn auch Samsung soll sich nicht an die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben bezüglich der nachträglichen Veränderungen eines verkauften Produktes gehalten haben.
Konkret geht es dabei um die Frage, ob Apple und Samsung mit ihren Software-Updates die Leistung der Smartphones absichtlich verringert haben, um Verbraucher zum Kauf neuer Geräte zu bewegen. In einer Erklärung der AGCM heißt es, das die Paragraphen 20, 21, 22 und 24 des Codice del Consumo verletzt worden sein könnten. Diese legen unter anderem fest, dass Herstelleraussagen zu einem Produkt zutreffend sein müssen - vor allem dann, wenn sie kaufentscheidend sein können. Ebenso ist klar definiert, in welchem Umfang Eigenschaften nachträglich verändert werden dürfen.
Vor allem letzteres ist nach Ansicht der Kartellbehörde entscheidend. Denn sowohl Apple als auch Samsung haben nach ihrer Ansicht Software-Updates aktiv beworben, gleichzeitig aber nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass die ursprünglich beworbene Leistung darunter leiden könne. Auch Informationen zur Aufrechterhaltung oder Wiedererlangung des alten oder eines vergleichbaren Leistungsniveaus habe es nicht gegeben.
Während Apple in Bezug auf die Drosselung seine Schuld bereits eingestanden und von einer unglücklichen Kommunikation gesprochen hat, gibt es von Seiten Samsungs keinerlei Aussagen. Sollten die italienischen Wettbewerbshüter zu dem Schluss gelangen, dass es eine Rechtsverletzung gegeben hat, drohen laut Reuters Multi-Millionen-Euro-Strafen. Ähnliches könnte Apple in Frankreich widerfahren. Noch ist die Frage, ob es sich bei der Verlangsamung um eine geplante Obsoleszenz handelt, aber nicht abschließend beantwortet.