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Die Bundesregierung hat die Regeln für die Vergabe der Frequenzen für den 5G-Ausbau bereits im November festgelegt, doch die Mobilfunkanbieter sind mit dem Entschluss alles andere als zufrieden. Wie nun sowohl O2 als auch Vodafone melden, werde man gegen die Auflagen bei der Versteigerung der Frequenzen gerichtlich vorgehen. O2 hat bereits vor Weihnachten Klage eingereicht und Vodafone werde das in den kommenden Tagen ebenfalls tun.
Als Gründe nennen beide Mobilfunkanbieter, dass die Vergaberegeln zu viele rechtliche Unklarheiten enthalten. Konkret soll es sich dabei um die Auflagen beim Ausbau und der Versorgung ländlicher Gegenden handeln. Auch die Zusammenarbeit untereinander beim National-Roaming sei rechtlich unklar formuliert. Sowohl O2 als auch Vodafone geben an, dass die Auflagen bei der Versorgung mit den Frequenzen nur mit hohen Investitionen machbar sei und dies würde sich wirtschaftlich nicht lohnen. Für eine Flächendeckende Versorgung müsste die Regierung andere Frequenzen für den 5G-Ausbau freigeben und nutzen.
Die Bundesregierung strebt an, dass bis Ende 2022 rund 98 % aller deutschen Haushalte mit dem schnellen 5G-Standard erreicht werden sollen. Auch Bahnstrecken und Autobahnen sollen bis zum Jahr 2024 besser versorgt werden als bisher mit LTE.
Ob die geplante Versteigerung der Frequenzen aufgrund der eingereichten Klagen von O2 und Vodafone tatsächlich im Frühjahr 2019 stattfinden wird, bleibt nun offen. Die Deutsche Telekom hat sich bisher noch nicht geäußert. Jedoch stellte das Unternehmen schon vor einigen Wochen klar, dass man ebenfalls rechtliche Schritte prüfen wird.