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StreamOn der Deutschen Telekom wird schon seit dem Start im April 2017 kritisch beäugt. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur könnte das Angebot die Netzneutralität gefährden, da nur bestimmte Partner im Programm mit dabei sind. Zudem gilt das Angebot lediglich in Deutschland, während im EU-Ausland trotz StreamOn das Datenvolumen belastet wird.
Deshalb hatte die Bundesnetzagentur gegen StreamOn Klage eingereicht. Doch in einer Zwischenentscheidung hat nun das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass StreamOn voerst so fortgeführt werden kann wie bisher. Allerdings gilt das nur so lange, bis das Gericht in Köln sich mit dem Fall befasst und eine endgültige juristische Entscheidung getroffen hat.
Die Bundesnetzagentur fordert, dass das Angebot auch im EU-Ausland gelten sollte. Doch die Telekom hat diese Auflagen bisher nicht umgesetzt. Die Frist für die Umsetzung wäre am 31. März verstrichen. Durch die Zwischenentscheidung des Gerichts wurde diese gleichzeitig aufgehoben. Damit können Kunden StreamOn auch weiterhin nicht im EU-Ausland nutzen.
Aktuell ist nicht absehbar, wann das Gericht in Köln zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Diese würde nach Angaben der Telekom rund 1,5 Millionen Kunden betreffen, die bereits den Dienst nutzen. Aktuell gehören rund 350 Partner zu StreamOn und jeden Monat kommen weitere hinzu. Sollte die Telekom dazu verpflichtet werden, StreamOn auch im EU-Ausland freizuschalten, könnte der Mobilfunkbetreiber das Angebot wieder komplett entfernen. Dies deutete die Telekom bereits an.