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Eilanträge abgewiesen

5G-Auktion kann pünktlich starten

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5G-Auktion kann pünktlich starten
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Bisher war unklar, ob die Versteigerung der 5G-Frequenzen wie geplant im März starten kann. Denn die Mobilfunkbetreiber hatten im Vorfeld der Versteigerung gegen die Auflagen einen Eilantrag eingereicht. Damit wollte man den Start der Versteigerung verzögern. Nun wurde die Entscheidung getroffen, dass die Eilanträge nicht angenommen werden und damit gleichzeitig die Auktion wie geplant starten kann.

Damit beginnt bereits am kommenden Dienstag die Versteigerung der Frequenzblöcke zum Aufbau des 5G-Netzes in Deutschland. Neben den drei Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica ist mit 1&1 Drillisch noch ein viertes Unternehmen zur Auktion zugelassen. Damit werden die Frequenzen unter insgesamt vier Anbietern aufgeteilt. Je nach Frequenzblock erhält das meistbietende Unternehmen den Zuschlag von der Bundesnetzagentur. 

Allerdings laufen die Klagen der Netzbetreiber auch weiterhin. Hier wurde trotz der Abweisung der Eilanträge noch keine endgültige Entscheidung der Gerichte getroffen. Die Netzbetreiber bemängeln vor allem die Auflagen für den Ausbau. Sobald ein Unternehmen einen Frequenzblock für das 5G-Netz erhält, muss sich dieser auch zu einem flächendeckenden Ausbau verpflichten. Vor allem in ländlichen Gebieten kostet dies allerdings viel Geld und dagegen wehren sich die Mobilfunkanbieter mit ihren Klagen.