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Mit dem Brexit und dem dazugehörenden Ausstieg von Großbritannien aus der EU gibt es eine Vielzahl von ungeklärten Themen. Eines davon sind die Roaming-Gebühren von Mobilfunkverträgen. Seit dem 15. Juni 2017 dürfen innerhalb der EU von den Mobilfunkbetreibern keine Roaminggebühren erhoben werden. Dadurch lassen sich Smartphones auch im EU-Ausland fast wie zuhause nutzen. Der Brexit hätte aber Auswirkungen auf die Regelung aus dem Jahr 2017, da es für Roamingkosten im nicht EU-Ausland aktuell keine Regulierung von Seiten der EU gibt. Somit würden in Zukunft zum Beispiel bei einer Reise nach London Gebühren für die Smartphone-Nutzung fällig.
Allerdings gaben die Unternehmen Telefónica und Vodafone sowie die Deutsche Telekom jetzt der Öffentlichkeit bekannt, dass die Mobilfunkanbieter aktuell keine Absichten verfolgen, entsprechende Roaming-Gebühren wieder einzuführen – auch wenn es zu einem ungeregelten EU-Austritt kommen sollte. Jedoch scheint diese Vereinbarung zeitlich begrenzt zu sein. Laut Aussagen der Telefónica beabsichtigt man lediglich bis zum 31.12.2020 die EU-Konditionen aufrecht zu erhalten. Wie es danach aussieht, ist ungewiss.
Vodafone hingegen wird Großbritannien solange nach EU-Regeln behandeln, bis das Land Vodafone dazu auffordert, dies nicht mehr zu tun. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass Großbritannien Vodafone dazu auffordern wird seine Touristen zur Kasse zu bitten. Bei der Telekom soll ebenfalls alles so bleiben wie es ist, allerdings machte man auch beim deutschen Unternehmen keine Zeitangabe. Somit hält sich die Telekom aus Bonn offen, in Zukunft doch wieder Roaming-Gebühren einzuführen.
Großbritannien ist aktuell jedoch noch Mitglied in der EU und momentan gibt es noch keinen offiziellen Zeitpunkt, an dem der Austritt definitiv vonstatten gehen wird. Zwar gab es in der Vergangenheit schon diverse Termine, allerdings wurde der finale Ausstieg bislang immer wieder verschoben.