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Klage gegen Nintendo

Switch soll durch abnehmbare Joy-Con Patente verletzen

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Switch soll durch abnehmbare Joy-Con Patente verletzen
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Die Nintendo Switch ist eine relativ einzigartige Spielekonsole: Sie bringt zwar deutlich weniger Leistung mit als etwa die Sony PlayStation 4 (Pro) oder die Xbox One (S), ist dafür aber sowohl als Handheld als auch als stationäre Konsole am TV benutzbar. Ermöglicht wird jenes unter anderem durch die abnehmbaren Joy-Con, welche als Controller dienen. Genau an diesem Konzept stört sich aber nun der Zubehörhersteller Gamevice.

Laut jenem Unternehmen verletze Nintendo nämlich mit den Joy-Con Patente von Gamevice. Dabei beruft sich Gamevice auf das hauseigene Android-Tablet mit dem Namen Wikipad und die gleichnamigen Add-On-Controller für Smartphones und Tablets mit Android. Laut Gamevice habe Nintendo hier eindeutig Ideen kopiert und speziell die Ankopplungsmechanik übernommen. Entsprechend fordert Gamevice in seiner Klage nun Schadensersatz sowie einen Verkaufsstopp der Nintendo Switch.

Bisher haben weder Gamevice noch Nintendo zu der eingereichten Klage weitere Kommentare abgegeben. Gamevice hatte bereits 2012 eine Idee, die der Nintendo Switch durchaus ähnlich gewesen ist: Man plante mit dem Wikipad ein Tablet, das mit autostereoskopischem 3D und Game-Streaming-Features seiner Zeit voraus gewesen ist. Als das Tabet nach vielen Verzögerungen dann endlich erschien, stieß es auf wenig Interesse. Als Schlussfolgerung konzentrierte man sich bei Gamevice anschließend lieber auf seine Accessoires für mobile Endgeräte.

Dass die Klage von Gamevice wirklich in der Praxis zu einem Verkaufsstopp der Nintendo Switch führen könnte, ist natürlich extrem unwahrscheinlich. Je nachdem wie Nintendo die Sachlage einschätze, könnte entweder ein langer Rechtsstreit folgen – oder aber eine außergerichtliche Einigung.