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Dass man Sonys PlayStation 5 aktuell im Einzelhandel vergebens sucht, dürfte weitreichend bekannt sein. Allerdings wartet derzeit auch noch eine Vielzahl von Vorbestellern auf ihre Konsolen. Offiziell ist die PS5 bereits am 19. November 2020 veröffentlicht worden. Die langen Wartezeiten haben jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan gerufen. Diese bemängelt den Ablauf der Vorbestellungen sowie der anschließenden Auslieferungen. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale nun den Händler Saturn abgemahnt.
Kritisiert wird in erster Linie die unpräzise Formulierung in den AGBs des Unternehmens. Aus dieser geht nicht hervor, wie lange die Zahlungen der Kunden einbehalten werden. Zwar besteht die Möglichkeit, die Vorbestellung zu stornieren, jedoch dürfte dies nur für die wenigsten Gamer eine Option sein. Letztendlich gibt es derzeit keine Alternative außer zu warten. Kunden bemängeln zudem die fehlende Kommunikation des Händlers. Eine 14-tägige Statusmeldung wäre an dieser Stelle sicherlich nicht zuviel verlangt. Schließlich parken die Spieler eine nicht gerade kleine Summe auf den Konten des Unternehmens.
Ebenfalls wurde von der Verbraucherzentrale die fehlende Bestellbestätigung beanstandet. Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten einen Onlinehändler dazu, nach der Bestellung eine entsprechende Bestätigung zu versenden. Dies ist jedoch bei der Vorbestellung der PlayStation 5 nicht erfolgt. Sollte der Elektronikhändler nicht einlenken, kündigten die Verbraucherschützer bereits an, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen.
Aktuell ist unklar, wie sich mögliche AGB-Änderungen auf die Vorbestellungen der PS5 auswirken könnten. Je länger sich die Auslieferung verzögert, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Händler gezwungen ist, sämtliche Vorbestellungen zunächst zu stornieren. Schließlich lässt die PlayStation 5 nun mittlerweile zwei Monate auf sich warten. Hier kann man keinesfalls von einem kleinen Lieferverzug sprechen.