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Derzeit häufen sich die Meldungen von Spielern, die Probleme mit Sonys neuen Dual-Sense-Controllern beklagen. Schenkt man den Aussagen Glauben, sollen die Analogsticks die eigene Spielfigur bewegen, obwohl man diese nicht berührt. Derzeit gibt es seitens Sony noch keine offizielle Stellungnahme. Allem Anschein nach handelt es sich hierbei jedoch um eine kleine Anzahl von Gamepads, die besagten Defekt aufweisen. Nichtsdestotrotz hat sich nun die Anwaltskanzlei Chimicles Schwartz Kriner & Donaldson-Smith der Sache angenommen und eine Sammelklage gegen Sony in die Wege geleitet.
Laut den Anwälten stört der beschriebene Defekt am Controller das Spielgeschehen erheblich und beeinträchtige dadurch die Kernfunktionalität des Dual-Sense-Controllers. Somit sei die Konsole nicht mehr nutzbar. Bei der PlayStation 4 soll es ebenfalls vereinzelt Probleme geben. Da das japanische Unternehmen auch beim neuen Modell auf die alten Komponenten setzt, unterstellt man Sony hier einen Vorsatz. Ob man damit jedoch Erfolg haben wird, bleibt zunächst abzuwarten.
Bereits in der Vergangenheit beklagten Besitzer der Nintendo Switch ein ähnliches Problem bei der Steuerung der Spielfigur. Hier war ebenfalls die erwähnte Anwaltskanzlei verantwortlich. Abgeschmettert wurde die Klage damals zwar nicht, jedoch entschied das Gericht, den Sachverhalt von einem Schiedsgericht klären zu lassen. Aber auch in Europa ist der Switch-Controller momentan ein Fall für die Justiz. Seit Januar 2021 hat sich die Europäische Kommission dem Sachverhalt angenommen. Ob dies auch im Fall des PlayStation-5-Controllers so gehandhabt wird, ist ungewiss.
Bei unserem Testexemplar der PS5 können wir selbst nach Monaten keinerlei Probleme beim Gamepad feststellen. Dafür entdeckten wir allerdings ein neues Feature, auf das wir im kommenden “Angespielt” näher eingehen werden.