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Maximal 4.000 Euro

Bundesregierung einigt sich auf Prämie für E-Fahrzeuge

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Bundesregierung einigt sich auf Prämie für E-Fahrzeuge

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Nach langen Diskussionen hat sich die Bundesregierung über eine Förderprämie für den Kauf von E-Fahrzeugen verständigt. Im Idealfall, so das Bundesverkehrsministerium, könnte es bereits im kommenden Monat losgehen. Bis dahin muss aber zumindest noch eine wichtige Hürde genommen werden. Denn anstatt einer einfachen Lösung kommt gleich ein ganzes Regelwerk zum Einsatz.

Der wichtigste Punkt: Die Hälfte der insgesamt vorgesehenen 1,2 Milliarden Euro muss die Automobilindustrie beisteuern. Trägt ein Hersteller seinen Teil der Prämie nicht, gibt es auch seitens des Staates keine Förderung. Die drei großen deutschen Hersteller BMW, Daimler und Volkswagen sollen dieser Vorgabe bereits zugestimmt haben, eine verbindliche Abmachung steht jedoch noch aus. Bezüglich anderer Hersteller gibt es noch keine Aussagen. Die Verteilung der Gelder folgt einem einfachen Prinzip. Wer zuerst anmeldet, erhält die Prämie – nach 1,2 Milliarden Euro ist Schluss, spätestens jedoch im Jahr 2019.

Maximal können so 400.000 Fahrzeuge gefördert werden, mindestens immerhin 300.000. Denn während es für sogenannte Plug-In-Hybride 3.000 Euro geben soll, werden reine E-PKW mit 4.000 Euro gefördert. Allerdings wird nicht jedes Modell durch die Prämie günstiger. Liegt der Nettopreis des Basismodells über 60.000 Euro, ist eine Förderung nicht möglich. Die Anschaffung eines Tesla Model S wird dementsprechend nicht günstiger. BMWs i3, VWs Golf GTE oder Opels Ampera-e bleiben hingegen klar unter der Grenze.

Opels Ampera-e erfüllt die Fördervorgaben, Teslas Model S hingegen nicht

Opels Ampera-e erfüllt die Fördervorgaben, Teslas Model S hingegen nicht

Darüber hinaus wurden zwei weitere Punkte beschlossen. Bis 2020 will der Bund insgesamt 300 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur ausgeben; zwei Drittel sind dabei für Schnellladestationen vorgesehen. Reichen soll das für etwa 15.000 neue Stationen. Zu guter Letzt sollen die Arbeitnehmer zumindest etwas entlastet werden, die ihr E-Fahrzeug am Arbeitsplatz laden können. Stellt der Arbeitgeber den Strom zur Verfügung, muss dies nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Ob diese Maßnahmen ausreichen, um bis 2020 wie geplant die Zahl von einer Million in Deutschland zugelassenen E-PKW zu erreichen, ist umstritten. Kritiker bemängeln aber auch, dass die Grenze von 60.000 Euro netto zu hoch angesetzt ist. Somit würden nicht nur kleine Fahrzeuge günstiger in der Anschaffung werden, sondern unter Umständen auch große Limousinen und SUVs. Zusätzlich wird befürchtet, dass die Automobilindustrie durch Preiserhöhungen ihren Teil der Prämie refinanziert.

Quellen und weitere Links

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