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Bisher durften Automobilhersteller selbstfahrenden Autos in Deutschland nur durch das Mitführen einer dafür geeignete Person testen. Dies hat sich nun allerdings geändert, denn der Bundesrat hat das entsprechende Gesetzt beschlossen. Dieses erlaubt das Nutzen voll-automatisierter Fahrsysteme im Straßenverkehr. Allerdings gibt es dabei auch die Auflage, dass der Fahrer bei einem Zwischenfall trotzdem jederzeit selbst eingreifen können muss und somit eventuelle Unfälle vermieden werden können.
Mit diesem Schritt müssen deutsche Autohersteller ihre Fahrzeuge nicht erst nach Kaliforniern bringen, um dort die Tests durchzuführen. Dies soll einerseits die Kosten für die Entwicklung senken, andererseits aber auch die Entwicklung schneller voranschreiten lassen.
Personen in einem selbstfahrenden Auto wird es erlaubt sein, während der Fahrt das eigene Smartphone zu nutzen. Allerdings ist der Fahrer trotzdem dazu verpflichtet, aufmerksam das System zu überwachen und bei einem drohenden Unfall sofort einzugreifen. Um das System zu überwachen, ist eine sogenannte Blackbox vorgeschrieben. Dort werden alle Daten aufgezeichnet und falls es zu einem Unfall durch das System kommt, muss der Autohersteller sich hierfür verantworten.
Das Gesetz wird in zwei Jahren nochmals auf seine Aktualität überprüft, da sich die Systeme immer weiterentwickeln und die aktuellen Vorschriften deshalb eventuell nochmals angepasst werden müssen.