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Auf die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen für mehr Rechtssicherheit beim automatiserten Fahren sollen weitere Änderungen folgen, um ethischen Ansprüchen gerecht zu werden. Entsprechende Maßnahmen wurden nun vom Bundeskabinett beschlossen. Das Ziel sei „die konsequente Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme."
So zumindest formuliert es die Bundesregierung in einer ersten Stellungnahme.
Erarbeitet wurde der Maßnahmenkatalog, der 20 Thesen umfasst, von einer eigens eingesetzten Ethik-Kommission bestehend aus 14 Experten aus den Bereichen Ethik, Recht und Technik. Dabei wurde nicht nur die häufig gestellte Frage bezüglich der Priorisierung von Leben und Gegenständen behandelt, sondern auch der Umgang mit Daten. Letztere sind für das teil- und vollautomatisierte Fahren unabdinglich, eine gesetzliche Regelung bezüglich des Umgang mit Ihnen gibt es bislang aber nicht.
Künftig soll „Fahrer oder die Fahrerin" entscheiden, ob und wie Daten weitergegeben und verwendet werden. Ob damit die tatsächlich fahrende Person oder am Ende doch der Fahrzeughalter gemeint ist, geht aus der Stellungnahme nicht hervor. Ebenfalls unklar ist, wie das Verhältnis gegenüber der Versicherung geregelt werden soll. Denn die Kommission ist ebenfalls dafür, dass gespeichert werden muss, wer gefahren ist - Mensch oder Computer. Das soll im Falle eines Unfalls die Haftungsfrage beantworten. Zudem muss jederzeit erkennbar und geregelt sein, wer die Kontrolle hat. Details fehlen aber auch hier.
Personen sind wichtiger als Sachen
Ein anderer Punkt ist hingegen eindeutig formuliert: Sachschaden geht vor Personenschaden. Daraus folgt: Erkennt das System, dass ein Unfall unausweichlich ist, soll die Programmierung dafür sorgen, dass der Schutz von Personen die höchste Priorität genießt. Das dürfte sowohl für die Insassen als auch andere Verkehrsteilnehmer gelten. Eine daraus folgende Frage darf den Experten zufolge aber weder gestellt noch beantwortet werden: Wie soll reagiert werden, wenn menschliches Leben unabhängig von der Reaktion gefährdet ist? Dazu heißt es: In unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen unzulässig. Ein Kleinkind soll den gleichen Schutz wie ein Rentner genießen, ein Rollstuhlfahrer den gleichen wie ein Fahrradfahrer. Hier bleibt aber abzuwarten, nach welchen Kriterien das System die Reaktion auswählen soll. Denn in letzter Instanz dürfte es auch das Leben der Fahrzeuginsassen nicht anders als das anderer Verkehrsteilnehmer bewerten.
Für Diskussionen unter denjenigen, die Autofahren auch als Hobby betrachten, dürfte eine andere These sorgen. Denn die Kommission empfiehlt, dass automatisiertes Fahren immer dann geboten sei, wenn weniger Unfälle als im manuellen Betrieb zu erwarten seien.
Am Ende, so die Bundesregierung, reiche es aber nicht, wenn nur Deutschland derartige Ethik-Leitlinien beschließe und umsetze. Denn wichtig sei es, dass man sich auf internationale Standards verständige, allein schon aus Gründen des grenzüberschreitenden Verkehrs.