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Teslas Model S wird bei Elektroautoprämie wieder berücksichtigt

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Teslas Model S wird bei Elektroautoprämie wieder berücksichtigt
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In den ersten knapp eineinhalb Jahren sorgte die Kaufprämie für Elektrofahrzeug vor allem durch das geringe Interesse von Seiten der Verbraucher für Schlagzeilen. Anfang Dezember änderte sich das aber schlagartig, das Streichen des Model S von der Liste der infrage kommenden Fahrzeuge sorgte für Aufsehen, die Rede war von Subventionsbetrug. Nun wird die Prämie wieder gewährt.

Das geht aus der vor wenigen Tagen aktualisierten Liste des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hervor. Gegenüber der Welt erklärte die Behörde, dass die Prämie rückwirkend für verbindliche Bestellungen ab dem 6. März in Anspruch genommen werden kann.

Grund für die Wiederaufnahme ist ein von Tesla bereitgestelltes Gutachten. Das kommt zu dem Schluss, dass der Hersteller die Basisversion des Model S tatsächlich verkauft. Genau daran waren Ende 2017 Zweifel aufgekommen. Verschiedene Fachmagazine hatten verdeckt versucht, ein Model S 75D ohne weitere Ausstattung zu kaufen, waren nach eigenen Angaben aber gescheitert. Kundenberater hätten in allen Fällen erklärt, dass man das beworbene Fahrzeug nicht kaufen könne - es müsse zwingend das Komfortpaket für gut 13.000 Euro zusätzlich bestellt werden.

Entscheidend ist die Basisversion, da deren Listenpreis über die Förderfähigkeit entscheidet. Kostet die Basisversion netto weniger als 60.000 Euro, kann die Prämie in Anspruch genommen werden. Das Model S in der Ausführung 75D kommt ohne Extras auf netto rund 58.800 Euro.

Details zum Gutachten sind nicht bekannt. Allerdings hat Tesla zusätzlich auch Änderungen am Konfigurator vorgenommen. Dort heißt es im Zusammenhang mit dem Komfortpaket:

„Wir weisen darauf hin, dass das Tesla Model S auch ohne Komfort-Paket bestellt werden kann und geliefert wird."

Die Fördermittel können für Fahrzeuge in Anspruch genommen werden, die entweder rein elektrisch angetrieben werden oder über einen Plug-in-Hybridantrieb verfügen. Für letztere beträgt die Förderung 3.000 Euro, für erstere 4.000 Euro. Bis Ende 2017 wurden erst 11 % der insgesamt 600 Millionen Euro verteilt. Das führte dazu, dass BAFA-Chef Andreas Obersteller eine Umwidmung der Mittel ins Gespräch brachte.