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Das Interesse an Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden sinkt, zumindest wenn die Elektroprämie als Maßstab genutzt wird. Denn bis Ende April gingen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur 60.412 Förderanträge an - gerade einmal 2.863 mehr als im Vormonat. Eine Umwidmung der Mittel wird somit immer wahrscheinlicher.
Eine solche hatte BAFA-Präsident Andreas Obersteller schon im Januar ins Spiel gebracht. Seiner Meinung nach sei ein Teil des insgesamt 1,2 Milliarden Euro großen Fördertopfes in der Förderung der Ladeinfrastruktur besser aufgehoben. Denn das löchrige Netz sei ein wesentlicher Punkt, der aus Sicht von Verbrauchern gegen die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges spreche.
Von den insgesamt 60.412 Anträgen entfielen 35.053 auf rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, 25.342 auf Plug-in-Hybride sowie 17 auf Brennstoffzellenfahrzeuge, die mit Blick auf die Förderhöhe aber wie Elektrofahrzeuge behandelt werden. Entsprechend sind von den 1,2 Milliarden Euro, die je zur Hälfte vom Bund und von teilnehmenden Fahrzeugherstellern bereitgestellt werden, bislang nur 216.306.000 Euro oder 18,03 % vergeben. Dabei ist der Trend eindeutig negativ, zum vierten Mal in Folge ging die Zahl der neuen Anträge zurück.
Größter Profiteur ist nach wie vor BMW mit insgesamt 11.702 Anträgen, gefolgt von Volkswagen (9.930) und Smart (7.472). Das am häufigsten geförderte Fahrzeug ist nach wie vor der Renault Zoe, der es insgesamt auf 6.825 Anträge brachte. Auf dem zweiten Platz landet weiterhin die Plug-in-Version des Audi A3 mit 5.301 Einheiten, es folgt der Smart fourtwo mit 4.996 Fahrzeugen. Für Teslas Model S gingen 1.407 Anträge ein, eine höhere Zahl wurde durch den zwischenzeitlichen Förderungsstopp verhindert.
Für die Förderfähigkeit müssen mehreren Bedingungen erfüllt werden. So muss die Basisversion des Fahrzeugs weniger als 60.000 Euro netto kosten, das Fahrzeug selbst muss zudem auf der Liste der förderbaren Modelle stehen. Plug-in-Hybride werden dann mit 3.000 Euro gefördert, reine Elektrofahrzeuge mit 4.000 Euro. Anträge können bis spätestens 30. Juni 2019 eingereicht werden, sofern der Fördertopf zuvor nicht ausgeschöpft ist. Um das Interesse zu steigern, hat das BAFA rückwirkend zum 3. März 2018 das sogenannte Doppelförderungsverbot aufgehoben. So kann die Förderung durch das Bundesamt inzwischen auch parallel zu anderen Programmen auf Länderebene in Anspruch genommen werden.