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Neue EU-Richtlinie über die Geräuschkulisse von Elektroautos

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Neue EU-Richtlinie über die Geräuschkulisse von Elektroautos

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Bereits in der Vergangenheit kam es bei Elektroautos zu diversen Sicherheitsbedenken. Allerdings geht es in diesem Fall in erster Linie um Fußgänger. Um genau zu sein darum, dass die Passanten die Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr aufgrund des geringen Geräuschpegels der Autos nicht ausreichend wahrnehmen können. Dies soll sich jetzt jedoch ändern. Eine neue EU-Richtlinie schreibt nun vor, das sich alle neuen Elektroautos in Zukunft wie ein Verbrennungsfahrzeug anhören müssen. Das sogenannte Acoustic-Vehicle-Alert-System (Avas) soll automatisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug rückwärts fährt oder mit einer Geschwindigkeit von weniger als 19 km/h unterwegs ist.

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Die EU gab bekannt, dass sie davon ausgeht, dass Autos sich höchstwahrscheinlich in der Nähe von Fußgängern befinden, wenn sie rückwärts beziehungsweise langsam fahren. Allerdings soll sich das System durch den Fahrer auch deaktivieren lassen. Ab dem Jahr 2021 müssen zudem alle Elektrofahrzeuge über ein Avas verfügen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine neues Fahrzeug oder ein bereits in Gebrauch befindliches Elektroauto handelt. Jedoch scheint dies einigen Verbänden noch nicht zu reichen. Diese fordern, dass Elektrofahrzeuge ein permanentes Motorengeräusch aufweisen sollen. 

Es ist allerdings mehr als fraglich, warum ein Elektroauto, das sich auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h bewegt, ein Motorengeräusch abgeben soll. Bislang wurde die Sicherheit der Fußgänger als Argument aufgeführt. Dass man diese auf der Autobahn findet, ist in der Vergangenheit zwar schon vorgekommen, jedoch wird hier ein Motorengeräusch aller Voraussicht nach keinen Unfall verhindern. Auch das Lärmaufkommen, welches durch Lärmschutzwände für die Anwohner reduziert werden soll, würde sich durch die fast geräuschlosen Elektroautos weiter minimieren lassen. 

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