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Die Telekom wünscht sich zu Weihnachten den Routerzwang zurück

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Die Telekom wünscht sich zu Weihnachten den Routerzwang zurück
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Bereits Anfang des aktuellen Kalenderjahres hat Hardwareluxx darüber berichtet, wie kompliziert ein Wechsel des Kabelrouters ist, wenn man vom Router-Freiheitsgesetz in Deutschland Gebrauch machen möchte. Besagtes Gesetz ist seit dem 1. August 2016 gültig. Laut Berechnungen von Branchenexperten im Jahr 2017 nutzten insgesamt rund 23 % der Kabelnetz-Kunden einen eigenen Router. Da so langsam aber sicher die Weihnachtszeit beginnt, dachte sich die Deutsche Telekom, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um sich etwas zum Fest zu wünschen. 

Aus diesem Grund hat das Telekommunikationsunternehmen mit Hauptsitz in Bonn ein Positionspapier gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht. Am besagten Dokument sind neben der Telekom noch weitere Provider-Verbände beteiligt. Dies hat jetzt der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) bekannt gegeben. Besagter Verbund besteht unter anderem aus dem deutschen Hersteller AVM.

Durch das Router-Freiheitsgesetz in Deutschland haben die Provider das Problem, dass die Kunden vermehrt die teuren Miet- sowie Kaufangebote der Betreiber ablehnen und selber aktiv werden. Dies hat zur Folge, dass die Provider Umsatzeinbußen in Kauf nehmen müssen und dadurch sinkt der Gewinn der Unternehmen. Schließlich bieten die meisten Anbieter dem Kunden lediglich einen Router an. Somit lassen sich bessere Preise für die Endgeräte beim Hersteller erzielen und so können die Unternehmen eine höhere Marge beim Verkauf erreichen. 

Natürlich geben das die Ersteller des Positionspapiers nicht zu, sondern behaupten, dass die Router-Freiheit in Deutschland ein Sicherheitsproblem darstellt. Was allerdings völlig absurd ist. Sollte ein Unternehmen seine gesamten Kunden mit einem Gerät ausstatten und in diesem Device wird eine Sicherheitslücke gefunden, sind sämtliche Kunden davon betroffen. Bei unterschiedlichen Endgeräten sind lediglich die Kunden durch die Schwachstelle gefährdet, die ein entsprechendes Gerät verwenden. Des Weiteren ist ein Angriff auf solch ein Provider-Netzwerk mit nur einem Router für Hacker viel lukrativer. Schließlich muss nur ein Gerät geknackt werden.

Zudem hat die Vergangenheit gezeigt, dass einige Hersteller schneller auf Sicherheitslücken reagieren und andere weniger schnell. Dies sind meist gerade die, die ihre Geräte nicht über die Provider anbieten. AVM ist ein gutes Beispiel, wenngleich Router von AVM auch über einige Provider vertrieben werden.

Jedoch scheint auch den Providern bewusst zu sein, dass solch eine Begründung nicht lange vor Gericht standhalten wird. Daher berufen sie sich darauf, dass der Gesetzgeber nicht berechtigt gewesen sei, den Passus in das Gesetz aufzunehmen. Die Unternehmen behaupten, dass die Legislative die Festlegung der Bundesnetzagentur hätte überlassen müssen. Zum aktuellen Zeitpunkt hat sich der Gesetzgeber zu den Behauptungen der Provider noch nicht geäußert.

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