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Mit der Einführung eines entsprechenden Gesetzes zur Routerfreiheit haben Kunden die Möglichkeit, ein Gerät ihrer Wahl für die Verbindung ins Internet zu nutzen. Wie einfach dies geht, haben wir bereits in der Vergangenheit ausführlich untersucht. Zudem scheiterte bislang der Versuch der Telekom, den Routerzwang wieder einzuführen.
Der Anbieter Deutsche Glasfaser versucht allerdings seine Kunden trotz der gesetzlichen Verpflichtung weiterhin an die eigenen Geräte zu binden. So verlangt dieser eine Pauschale von 60 Euro für den Einsatz eines eigenen Routers. Wie sich diversen Userberichten in einschlägigen Foren entnehmen lässt, kann der Wechsel bei Deutsche Glasfaser nicht vollzogen werden. Sowohl der Verbraucherzentrale als auch der Bundesnetzagentur liegt bereits eine Beschwerde vor.
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Jetzt meldet sich auch der deutsche Hersteller AVM zu Wort und kündigt an, eine entsprechende Firmware bereitzustellen, falls diese für einen Wechsel notwendig sei. Somit soll sich in Zukunft auch die FRITZ!Box 5530 Fiber an einem Anschluss der Deutsche Glasfaser nutzen lassen. Allerdings wird hier eine neue Firmware keine Abhilfe schaffen. Das Unternehmen setze einen aktiven Medienkonverter (ONT) ein, obwohl per Gesetz passive Netzabschlusspunkte ohne eigene Stromversorgung vorgeschrieben werden. Besagter ONT muss zunächst durch die Deutsche Glasfaser zurückgebaut werden, um den Anschluss eines eigenen Routers zu ermöglichen.
AVM beabsichtigt vielmehr dem Anbieter Deutsche Glasfaser durch die Bekanntgabe der Einführung einer neuen Firmware die Argumentationsgrundlage zu nehmen und darauf zu pochen, dass ein Wechsel des Routers sowieso nicht möglich wäre. Auch, dass Deutsche Glasfaser bei der Verwendung eines eigenen Devices mit Serviceeinschränkungen droht, ist somit hinfällig. Durch die Einführung einer speziell auf den Anbieter zugeschnittenen Firmware gibt es keine Argumente, die gegen einen reibungslosen Betrieb einer FRITZ!Box sprechen würden.