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Der Router stellt einen wichtigen Schutz gegenüber möglichen Angriffen aus dem Internet dar. Schließlich ist der Router das Gerät, das die beiden Netzwerke (LAN & Internet) miteinander verbindet. Somit laufen alle Pakete durch besagtes Netzwerk-Device - egal, ob diese gute oder böse Absichten hegen. Für Laien und Otto-Normalverbraucher kann allerdings allein das grundlegende Konzept eines Routers überfordernd sein. Aus diesem Grund sind viele Anwender nicht in der Lage, den eigenen Router mit neuen Firmware-Updates zu versorgen. Was zur Folge hat, dass die Geräte ein beliebtes Angriffsziel von Kriminellen sind.
Dies soll sich jetzt allerdings ändern und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) will die Sicherheit von Routern mit einem speziellen Siegel mehr in den Fokus rücken. Das sogenannte IT-Sicherheitskennzeichen wird durch das BSI für Produkte oder Dienste erteilt. Bedingung dafür ist allerdings unter anderem, dass der Hersteller die Konformität des Produktes zu bestimmten IT-Sicherheitsvorgaben vollständig geprüft hat und deren Erfüllung durch eine Herstellererklärung bestätigt. Die Antragstellung ist freiwillig und im Rahmen der vom BSI definierten Produktkategorien möglich.
Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung zur Erteilung von IT-Sicherheitskennzeichen gibt es hier. Die Beantragung des IT-Sicherheitskennzeichens ist nur im Rahmen der vom BSI definierten und veröffentlichten Produktkategorien möglich und gesetzlich auf Produkte des Verbrauchermarkts beschränkt. Produkte aus dem B2B-Bereich fallen demnach nicht in den Anwendungsbereich des Kennzeichens. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die zuständige Behörde für die Beantragung, Erteilung und Aufsicht des IT-Sicherheitskennzeichens sowie zugehöriger Verwaltungsverfahren. Das BSI bearbeitet entsprechende Anträge, entscheidet über die Erteilung und übernimmt den nachgelagerten Prozess der Marktaufsicht.