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Hi-Fi-Klang für Preisaufschlag könnte schon dieses Jahr starten

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Hi-Fi-Klang für Preisaufschlag könnte schon dieses Jahr starten
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Es deutet sich bereits seit längerem an, dass der Musik-Streaming-Anbieter Spotify einen zusätzlichen Aufpreis für eine höhere Klangqualität verlangen könnte. Nun berichtet ein Bloomberg-Artikel erneut über das Thema und beruft sich auf eine Person, die mit den Plänen Spotifys vertraut sein will. Demnach könnte eine neue Zubuchoption noch in diesem Jahr auf den Markt kommen.

Um den Nutzern das Upgrade schmackhaft zu machen, sollen Abonnenten neben der besseren Klangqualität auch von mehr Funktionen bei der Bearbeitung ihrer Wiedergabelisten und der eigenen Bibliothek profitieren. Die kostenpflichtige Option soll zu einem bereits bestehenden Spotify-Abo dazugebucht werden. Unklar ist noch, wie die neue Hi-Fi-Option heißen wird. Schon seit einiger Zeit macht aber der Begriff "Music Pro" die Runde.

Wie hoch der Aufpreis konkret ausfallen wird, ist ebenfalls noch nicht abschließend bekannt. Allerdings ist die Rede von mindestens 5 US-Dollar pro Monat. Der genaue Preis soll sich jedoch am gebuchten Spotify-Abo orientieren und durchschnittlich bei etwa 40 % der bisherigen monatlichen Kosten liegen.

Die zusätzlichen Funktionen sollen den Nutzern zudem die Möglichkeit geben, die eigene Bibliothek nach verschiedenen Parametern wie Stimmung, Aktivität oder Genre sortieren zu lassen. So ließe sich etwa auch eine Reihenfolge anhand der Geschwindigkeit (bpm) der Titel oder deren Tanzbarkeit aufstellen. Mit Hilfe der intelligenten Sortierung soll dann etwa automatisch die beste Reihenfolge erstellt werden können. Ebenfalls sollen Nutzer der neuen Option von fließenden Übergängen zwischen den einzelnen Musikstücken profitieren.

Spotify selbst kommentiert die Informationen von Bloomberg nicht. Ob die Pläne seitens Spotify also wirklich authentisch, ist weiterhin fraglich. Allerdings sollen die eigenen Mitarbeiter von Spotify laut Presseberichten ein Streaming-Abo mit höherer Klangqualität bereits seit mehr als zwei Jahren aktiv nutzen können.

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