NEWS

Microsoft erwirkt einstweilige Verfügung gegen Warnung vor Windows 8 (Update)

Portrait des Authors


Microsoft erwirkt einstweilige Verfügung gegen Warnung vor Windows 8 (Update)
6

Werbung

Die Aussage, die Bundesregierung warne aufgrund einer Hintertür vor dem Einsatz von Windows 8, schlägt immer höhere Wellen. Nachdem sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch das Bundeswirtschaftsministerium die Vorwürfe, die Zeit Online auf Basis von vertraulichen Dokumenten erhoben hatte, zurückgewiesen haben, reagiert nun auch Microsoft.

Wie das Unternehmen mitteilt, hat man beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen das Online-Magazin erwirkt. „Unzutreffende Headlines, wie diese, sind massiv geschäftsschädigend und beeinträchtigen die Rechte unseres Unternehmens.“, so Shelley McKinley, die Chefjustiziarin der deutschen Microsoft-Niederlassung. Man habe es zuerst mit einer außergerichtlichen Einigung versucht, die Verantwortlichen bei Zeit Online hätten der Bitte aber nicht entsprochen, so die Mitteilung.

Im Kern geht es laut Heise sowohl um die Überschrift „Bundesregierung warnt vor Windows 8“ als auch Aussagen wie „Experten der Regierung“ und „inakzeptables Sicherheitsrisiko“, die im Artikel enthalten waren. Zudem soll Microsoft sich auch daran gestört haben, dass sowohl das BSI als auch das Bundeswirtschaftsministerium im Verlauf des Textes schlicht als „Bundesregierung“ bezeichnet worden. Dem Landgericht zufolge sei dies aber kein Problem. Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung entfernte Zeit Online den Artikel und ersetzte ihn durch einen Hinweis auf die Auseinandersetzung: „Microsoft hat eine Einstweilige Verfügung gegen ZEIT ONLINE erwirkt, gegen die wir uns juristisch wehren. Bis zur gerichtlichen Entscheidung darf ZEIT ONLINE den Artikel nicht weiter verbreiten.“.

In seiner Kritik am Artikel hatte das BSI darauf verwiesen, dass man keine Warnung ausgesprochen habe. Gegenüber Hardwareluxx erklärte BSI-Sprecher Matthias Gärtner, dass der Begriff Warnung für das BSI eine besondere juristische Bedeutung habe und das Aussprechen einer solchen nur aufgrund konkreter Sicherheitslücken erfolgen könne. Im Falle der von Zeit Online aufgezeigten Bedenken handele es sich aber nur um mögliche Probleme, da das Kernelement TPM 2.0 noch nicht eingesetzt werde. Grundsätzlich aber betrachte man TPM 2.0 mit einiger Skepsis, selbst in der Kritik am Zeit Online-Text verwies man auf „einige kritische Aspekte im Zusammenhang mit bestimmten Einsatzszenarien, in denen Windows 8 in Kombination mit einer Hardware betrieben wird, die über ein TPM 2.0 verfügt“ sowie den daraus resultierenden möglichen „Verlust an Kontrolle über das verwendete Betriebssystem und die eingesetzte Hardware“. Gerade „kritische Infrastrukturen“ wie Systeme in Unternehmen und der Bundesverwaltung seien dadurch besonders gefährdet.

Update: Gegenüber Hardwareluxx hat Microsoft-Sprecher Thomas Mickeleit noch einmal betont, dass die einstweilige Verfügung aufgrund „falscher Tatsachenbehauptungen“ beantragt wurde. „Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit vor Windows 8 gewarnt, wie das BSI klargestellt hat“, so Mickeleit. Zudem sei man davon überzeugt, dass Windows 8 im Zusammenhang mir TPM keine Gefahr darstelle, „sondern für die breite Masse der Nutzer einen signifikanten Sicherheitsgewinn darstellt“.

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (6) VGWort