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Das Internet hat in unserer Gesellschaft schon längst einen enormen Stellenwert erreicht. In Finnland gilt seit dem 1. Juli ein schneller Internetzugang sogar als Grundrecht. Ein neues Telekommunikationsgesetz, das am vergangenen Donnerstag in Kraft trat, verhilft den finnischen Bürgern zu einem gesetzlichen Anspruch auf eine Breitbandverbindung mit mindestens 1 MBit/s Downstream zu einem vernünftigen Preis. Die finnischen Telekommunikationsunternehmen sollen nun vor allem in den unterversorgten Regionen des Landes für einen Breitbandzugang sorgen. Der Ausbau soll dabei von den Netzbetreibern, dem Staat und aus EU-Geldern finanziert werden.
Dies sei jedoch erst der erste Schritt zum „schnellen Internet für alle“, denn bis Ende 2015 soll es sogar ein Recht auf Zugang zu 100-MBit/s-Verbindungen geben, wobei es allerdings auch einige Beschränkungen geben soll. Neben Finnland haben auch Frankreich, Estland und die Schweiz einen Internetzugang zum Grundrecht erkoren, allerdings bezieht sich deren gesetzliche Regelung nicht auf Breitbandzugänge, wobei Finnland nun Pionierarbeit leistet.
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