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Eine aus Deutschland nicht unbekannte Taktik im Kampf gegen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken breitet sich momentan in den USA aus. Derzeit mehren sich die angestrengten Verfahren gegen echte und vermeintliche Filesharer, die das BitTorrent-Protokoll benutzen. Dabei wird den Nutzern meist mit sehr hohen Schadenersatzforderungen gedroht und die Einstellung des Verfahrens außerhalb des Gerichts gegen einen drei- bis vierstelligen Betrag angeboten. Mittlerweile haben diese Gerichtsverfahren laut der Seite TorrentFreak die Grenze von 200.000 geknackt.
Was in Deutschland die massenhafte Abmahnung von Filesharern ist, ist in den USA die Massenklage. Das Mittel der kostenpflichtigen Abmahnung ist im amerikanischen Rechtssystem so nicht bekannt, weshalb dort direkt ein Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter eröffnet wird. Wie in Deutschland auch, kann nun der Rechteinhaber sich nun die persönlichen Daten zu den von ihm gesammelten IPs aushändigen lassen, wenn der Richter dies genehmigt. Mit diesen Daten wird dann dem betroffenem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Einigung gegen die Zahlung einiger Hundert oder Tausend US-Dollar angeboten. Nimmt er dieses Angebot nicht an, so drohen ihm eine volle Verhandlung vor Gericht und deutlich höhere Schadenersatzforderungen und Anwaltskosten. Zwar werden diese Forderungen regelmäßig durch die Gerichte zurechtgestutzt, eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht.
Die sich mit den rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen von BitTorrent und Filesharing beschäftigende Seite TorrentFreak hat in einer Excel-Tabelle seit Beginn 2010 die Details zu diesen Verfahren gesammelt. Daraus wird zum einen ersichtlich, dass sich nahezu alle Verfahren um Urheberrechtsverletzungen über das BitTorrent-Protokoll drehen und andererseits, dass in diesem Markt diverse auch aus Deutschland bekannte Firmen aktiv sind. So ist darunter der US-amerikanische Ableger der einschlägig bekannten Firma Digiprotect, ebenso wie die für die "FarCry"-Verfilmung zuständige Uwe Boll Produktionsfirma.
Den größten Anteil an den Verfahren hat allerdings der Oscar-prämierte Film „The Hurt Locker“. Alleine 24.583 Verfahren wurden gegen Verdächtige eröffnet. Sollten sich nur die Hälfte der Beklagten auf Summen von 2000 US-Dollar einlassen, würde der Film darüber mehr Einnahmen generieren als die 17 Millionen Dollar den amerikanischen Kinokassen. Allerdings hat es keine Anklage bisher zu einem vollen Verfahren gebracht. Auch weil das Justizsystem mit diesen Verfahren längst überlastet ist. In Deutschland wurde dieses Problem mit dem direkten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber abgemildert, die zwar immer noch von einem Richter genehmigt werden muss, jedoch eher einen Automatismus darstellt.
So schafft man in Deutschland auch 300.000 Auskünfte pro Monat zu genehmigen, wobei viele davon nicht zu rechtlichen Schritten führen. Im gesamten Jahr 2010 wurden in Deutschland rund 600.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro erfasst. Obwohl die Zahl der Urheberrechtsverletzungen immer weiter zurückgeht, steigt die Zahl der Abmahnungen hierzulande deutlich.
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