NEWS

Richter aus Leipzig

Nutzer von Kino.to machten sich strafbar

Portrait des Authors


Nutzer von Kino.to machten sich strafbar

Werbung

Im Fall um die Streaming-Site kino.to hat ein deutscher Richter im Amtsgericht Leipzig nun entschieden, dass sich Nutzer der Seite strafbar machten. So werden die urheberrechtlich geschützten Inhalte zwar nicht als ganze Datei auf dem Rechner gespeichert, aber durch das kurzzeitige Speichern - wie es bei einem Streaming-Verfahren üblich ist - bestehe eine ähnliche Situation. So finde laut Mathias Winderlich, Anwalt im Amtsgericht Leipzig, ebenfalls eine Verbreitung und Vervielfältigung der geschützten Inhalte statt. Dem Entscheid des Richters zufolge wurden auf der für Film-Inhalte bekannten Website also massenhaft Straftaten begangen. Diese rechtlich zu verfolgen sollte sich aufgrund der großen Anzahl an Nutzern jedoch als schwierig erweisen. Gegen einige Mitarbeiter der Site wurden Haft-Strafen erhoben. Der Betreiber des Streaming-Portals wurde zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Mittlerweile ist die Site unter der alten Adresse abgeschaltet.

In Österreich und den Niederlanden ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten legal. So entschloss sich erst kürzlich das niederländische Parlament gegen einen Gesetzesentwurf, welcher das Downloaden von Filmen und Musik als illegal deklarieren wollte.

Weiterführende Links:

Quellen und weitere Links

    Werbung

    KOMMENTARE ()