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Die Koalitionspartner CDU/CSU und FDP haben seit Beginn der Regierungszeit keine Übereinstimmung in der Sache Vorratsdatenspeicherung finden können. Während die CDU/CSU die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten mehrheitlich befürwortet, ist der kleine Koalitionspartner in dieser Frage kritischer.
Gerade die Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gilt als erklärte Kritikerin der Vorratsdatenspeicherung. Ihr Ministerium hat dann auch beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit der Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen soll. Die Ergebnisse der Studie "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung" liegen jetzt in aktualisierter Form vor, sie können als 292 Seiten starke PDF-Datei eingesehen werden.
Das Fazit fällt für Befürworter der Vorratsdatenspeicherung verheerend aus. Es konnte kein Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung und einer steigenden Aufklärungszahl nachgewiesen werden. Der Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung wäre für die Sicherheitslage dementsprechend keineswegs nachteilig.
Letztlich stützt die Studie also die Ansichten der auftraggebenden Justizministerin und dürfte von ihr dementsprechend im weiteren Diskussionsverlauf zum Thema Vorratsdatenspeicherung in Zukunft noch häufig herangezogen werden. Eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums macht das bereits deutlich:
Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist.
Das BMJ setzt sich als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung für das Quick-Freeze-Verfahren ein, bei dem nur Daten erhoben werden, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt.