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Nach Protesten

ACTA wird Thema im Bundestag

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ACTA wird Thema im Bundestag
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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA, beschäftigte die Netzgemeinde nachdem die amerikanischen Gesetzesentwürfe SOPA und PIPA schon für eine zunehmende Sensibilisierung gesorgt hatten. So soll ACTA international die Durchsetzung von Schutzrechten von Marken und Produkten vereinheitlichen und vereinfachen. Die EU-Kommission argumentiert, ACTA trage zu dauerhaftem Wachstum der Weltwirtschaft bei und sei deshalb enorm wichtig für alle seine Unterzeichner. Kaum war der Vertrag publik geworden regte sich Widerstand.

Vor allem die Befürchtung, die Freiheit im Netz sei in Gefahr trieb die Menschen auf die Straßen. Hauptkritikpunkte sind die, vor allem von Lobbyisten der Unterhaltungsbranche vorangetriebene Aushandlung hinter verschlossenen Türen  und die ebenso geheime Unterzeichnung vorbei an den Parlamenten, obwohl ACTA alle in den Unterzeichnerstaaten lebenden Menschen betrifft. Europaweit protestierten Zehntausende gegen den von den USA und Japan initiierten Vertrag. Auch in Deutschland fanden in dutzenden Städten Demonstrationen statt.

Außerdem wurden im Internet Petitionen eingerichtet, die vielfach unterzeichnet wurden. Per Gesetz ist der Bundestag verpflichtet zu Petitionen mit mindestens 50.000 Unterschreibern Stellung zu nehmen. Diese Aufgabe obliegt dem Petitionsausschuss des Bundestages. Am heutigen Donnerstag Abend wurde die magische Grenze überschritten. Bereits 54.000 Bürger unterzeichneten den Aufruf, der Anfang Februar erstellt wurde. Noch bis zum 22. März besteht die Möglichkeit auf der Homepage des Bundestages sich an der Petition zu beteiligen. Schon im Februar wurde ein europäische Petition der EU-Kommission übergeben. Mehr als 2,5 Millionen EU-Bürger hatten sich beteiligt.

Quellen und weitere Links

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