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Urteil

Rapidshare muss hochgeladene Daten auf kopiergeschütztes Material prüfen

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Rapidshare muss hochgeladene Daten auf kopiergeschütztes Material prüfen
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Mit Gesetzen und Verträgen wie PIPA, SOPA oder ACTA versuchen die Unterhaltungsindustrie und Regierungen auf der ganzen Welt gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorzugehen. Anfang des Jahres gelang den US-Ermittlungsbehörden ein entscheidender Schlag. In einer Razzia wurden die Server von Megaupload beschlagnahmt, die Seite abgeschaltet und deren Betreiber festgenommen. Viele Filehoster änderten daraufhin ihr Angebot. So wurden Prämienangebote eingestellt und Seiten wie uploaded.to stellten ihr Angebot in einigen Staaten ganz ein. Rapidshare nahm ähnliche Anpassungen vor in dem es die Downloadgeschwindigkeit für nicht registrierte Nutzer auf 30 kb/s einschränkte. Auch im Bereich Torrents erhöhten die Behörden den Druck. So stellte kürzlich ThePirateBay sein komplettes Angebot auf Magnetlinks um, nachdem schwedische Behörden die Ermittlungen aufnahmen. 

Nun urteilte das Oberlandesgericht Hamburg, dass Rapidshare nicht genug getan hat, um sicherzustellen, dass seine Nutzer keine kopiergeschützten Inhalte auf deren Server laden und verbreiten. Deshalb verpflichtete das Gericht Rapidshare alle auf seine Plattform hochgeladenen Daten auf Illegalität zu überprüfen. Aufgrund der anfallenden Datenmengen scheint dies ein nahezu unmögliches Unterfangen. Rapidshare kündigte an, eine Softwarelösung entwickeln zu wollen, die die Bedingungen des Gerichts erfüllt. Das Gericht bekräftigte damit, dass Rapidshare für hochgeladene Inhalte auf seiner Plattform vollständig haftbar ist. Der Hoster hatte durch die Drosselung der Downloadgeschwindigkeit versucht seine Nutzer zur Anmeldung zu zwingen, damit sie ihre Anonymität aufgeben, um sie so einfacher kontrollieren zu können, respektive deren Uploads. Das Gericht wertete dies als unzureichend.