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Der Google Play Store wird mittlerweile von vielen Menschen zuhauf verwendet, um die vielen Angebote in Anspruch zu nehmen. Laut dem Blog-Eintrag des australischen App-Autors Dan Nolan sollen Benutzerinformationen zum Kauf an die App-Anbieter übermittelt werden. Er selbst hat mehrere Hundert Kopien seiner App verkauft und hat im Gegenzug empfindliche Daten wie Vorname, Nachname, Postleitzahl sowie die E-Mail-Adresse aller Käufer übermittelt bekommen. Natürlich wurden die Käufer diesbezüglich nicht weiter informiert. Er selbst hat zusätzlich geschrieben, dass er ebenfalls die Daten erhält, wenn ein potenzieller Käufer die kostenpflichtige Applikation innerhalb des Testzeitraums zurückgibt. In diesem Fall bekommt Nolan also keine finanzielle Vergütung.
Bekannt ist aktuell allerdings nicht, ob die Übermittlung der persönlichen Daten auch beim Download von kostenlosen Apps erfolgt. Da die Käufe über Google Wallet erfolgen, die wohl wie eine typische Lieferung behandelt werden, besteht also die Möglichkeit, dass diese Käufer-Daten immer an die App-Autoren zugesendet werden. Und der eigene Beweis von Dan Nolan soll wohl kein Einzelfall sein, denn ein weiterer App-Erschaffer konnte die Datenübertragung bestätigen. Sollte dies in der Tat der "Normalität" bei Googles App-Store angehören, dass persönliche Kundendaten mit übertragen werden, verstößt es nicht nur gegen die eigenen AGBs, sondern eventuell zusätzlich gegen einen von 2011 von der US-Regulierungsbehörde geschlossenen Vergleichs, bei dem es um den mittlerweile eingestellten Buzz-Dienstes ging.