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Google hat strittige Suchvorschläge zu entfernen

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Google hat strittige Suchvorschläge zu entfernen
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Google und vergleichbare Suchmaschinen erahnen während der Eingabe, was der Nutzer sucht und liefern entsprechende Vorschläge. Diese Vorschläge werden automatisch generiert - teilweise führt das zu skurrilen, aber auch irregeleiteten Ergebnissen. Besonders viel Aufmerksamkeit zog der Fall der Gattin eines ehemaligen Bundespräsidenten auf sich. Nach Eingabe ihres Namens schlägt Google auch aktuell noch die Ergänzung der Suche um "Rotlicht" vor. Ein anonymer Betroffener einer solchen fragwürdigen, automatischen Vervollständigung hat vor dem Bundesgerichthof (BGH) gegen Google geklagt und heute Recht bekommen.

Im konkreten Fall wurde der Name des Klägers automatisch mit "Scientology" und "Betrug" in Verbindung gebracht. Der Kläger wollte erreichen, dass diese Kombination nicht mehr hergestellt wird. Das Oberlandesgericht Köln hatte seine Klage im vergangenen Jahr abgewiesen.

Anders entschied jetzt der BGH: Google muss die Ergänzungsvorschläge der Suchmaschine zwar nicht im Vorfeld prüfen, bei konkreten Hinweisen auf verletzte Persönlichkeitsrechte aber einschreiten und die Suchvorschläge anpassen.