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Derzeit geht in den USA ein Streit in eine weitere Runde, der bereits seit Jahren schwelt. US-Strafverfolgungsbehörden halten sich über verschiedene Gesetze, die nahezu ausnahmslos nach den Terroranschlägen vom 11. September beschlossen wurden, vor, Konzerne wie Google, Apple, Microsoft und Co. zur Herausgabe von Kommunikationsdaten zu zwingen. Innerhalb der Vorgaben tun dies die Unternehmen auch, doch die zunehmende Verschlüsselung der Kommunikation (iMessages, Threema, WhatsApps, etc.) lässt diesen Zugriff der Behörden nicht mehr zu.
Anlass zum erneuten Aufkommen des Themas ist ein aktueller Prozess in den USA, in dessen Zuge das FBI bei Apple einige Kommunikationsdaten anforderte. Das Unternehmen musste diese allerdings teilweise zurückweisen, da per iMessage geführte Gespräche ohne Nutzung der iCloud Ende-zu-Ende verschlüsselt sind. Die Daten liegen Apple schlichtweg nicht vor. Ein Wiretaping, also direktes Anzapfen der Leitungen wäre hier ebenso erfolglos und ist auch nicht durch das Wiretap-Gesetz abgedeckt, das in den USA nur Telekommunikationsunternehmen betrifft. Das Einbauen einer Hintertür für die Behörden hatte Apple zurückgewiesen. Ebenso verhält es sich mit der lokalen Verschlüsselung der Daten auf den Smartphones, Tablets und Rechnern. Auch diese kann durch Apple nicht aufgehoben werden.
FBI, NSA und viele andere Behörden in den USA üben nun vermehrt Druck auf das Weiße Haus aus, damit dieses wieder mit den führenden Technologiekonzernen in Kontakt tritt und auf die Problematik hinweist. Das Justizministerium will Unternehmen wie Apple, Microsoft und Google zukünftig ebenso wie die Telekommunikationsunternehmen dazu zwingen via Wiretaping einen Zugang zur kompletten Kommunikation der Nutzer zu ermöglichen. Doch der Widerstand seitens der Unternehmen ist groß, denn gibt man den Behörden die Möglichkeit auf sensible Daten zuzugreifen, können dies auch Angreifer tun. Die eigenen Sicherheitssysteme seien nur so stark, weil es keine bekannte Lücke gäbe. Würde man den Strafverfolgungsbehörden allerdings einen Zugang ermöglichen, könne man diese Sicherheit seinen Nutzern gegenüber nicht mehr gewährleisten.
Bis jetzt konnten sich die Behörden und die Unternehmen immer wieder einigen und so waren beide Seiten zufrieden. Der Wille auch nach der Veröffentlichung der Snowden-Dokumente – in deren Zuge es überhaupt erst dazu kam, dass mehr und mehr Dienste und Unternehmen ihre und die Kommunikation ihrer Nutzer verschlüsseln – mehr und mehr Zugriff auf die Kommunikation der Nutzer zu erlangen, prallt inzwischen aber auf immer größere Widerstand. Das US-Justizministerium erwägt nun sogar gegen Apple vor Gericht zu gehen. Andere Unternehmen dürften dann schnell folgen.
Die Behörden schwenken dabei die in diesem Zusammenhang gerne gewählte Keule der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung. Die Abwägung der Unternehmen findet im Hinblick der Persönlichkeitsrechte der eigenen Nutzer statt. Ein Kampf, der noch lange nicht ausgefochten ist.
[h3]US-Daten – auch im Ausland[/h3]
Heute wird in den USA auch über ein Gesetz entschieden, dass US-Unternehmen dazu zwingen soll, Daten, die nicht in den USA gespeichert werden, herausgeben zu müssen. Konkret geht es um eine Entscheidung in einem Drogenfall, bei dem Microsoft Kommunikationsdaten herausgeben sollte, die auf Server in Dublin, Irland, gespeichert waren. Den dazugehörigen Beschluss wies Microsoft zurück, da die Zuständigkeit für Daten in Irland nicht bei den USA lägen. Dagegen klagten die Strafverfolgungsbehörden. In erster Instanz wurde ihnen Recht gegeben, Microsoft pochte aber dennoch darauf, dass die Daten nicht auf US-Grund lägen und damit auch nicht der US-Gesetzeslage unterliegen würden.
In zweiter Instanz soll nun entschieden werden, wie US-Unternehmen sich zu verhalten habe. Dabei ist es für große Unternehmen wie Microsoft, Amazon, Google und Apple ein entscheidender Punkt, wo ihre Daten gespeichert werden. Seit der Veröffentlichung der Snowden-Dokumente und dem dazugehörigen Bekanntwerden der Abhörmethoden durch die US-Behörden ist der Vertrauensverlust vieler Kunden erheblich.