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Deutschland gilt ohnehin nicht unbedingt als das Land, das technischen Innovationen besonders offen gegenübersteht. Das gilt insbesondere, wenn es um Inhalte im Internet geht. Während zum Beispiel Content-Ersteller in den Vereinigten Staaten dank der Fair-Use-Regelung deutlich mehr Möglichkeiten im Hinblick auf Parodien und Comedy haben, fehlt ein ähnliches Gesetz leider hierzulande. Nun könnten die Landesmedienanstalten es besonders Videomachern noch eine ganze Ecke schwerer machen.
Jene nehmen Videostreamer ins Visier und berufen sich auf den Rundfunkstaatsvertrag. Jener legt fest, dass jeder, der in Deutschland regelmäßig Liveübertragungen für mehr als 500 Menschen anbietet, eine Zulassung als Rundfunkangebot benötigt. Ein Exempel möchte man in diesem Rahmen am Twitch-Kanal von PietSmietTV bzw dem Hauptkanal PietSmiet statuieren. Jener soll den Betrieb einstellen, wenn nicht bis Ende April ein Zulassungsantrag vorliegt.
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So argumentiert die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), der Twitch-Kanal sei de facto ein Rundfunkangebot ohne Zulassung – quasi ein waschechter Piratensender. Der Antrag auf Zulassung dürfte nun zwischen 1.000 und 10.000 Euro kosten. Das brisante daran ist jedoch, dass ein erfolgreicher Streamer wie PietSmiet das sicherlich verkraften kann – das gilt jedoch nicht für etliche kleinere Kanäle. Genau das ist der ZAK jedoch auch bewusst, denn die Streaming-Angebote sind dort äußerst unbeliebt. Vorsitzender Siegfried Schneider argumentiert, das Internet sei von etlichen, rundfunkähnlichen Angeboten geprägt, für welche die gleichen Voraussetzungen müssten, wie für klassische Fernsehsender.
Peter Smits, Gründer der PietSmiet UG, hat bisher erklärt, man informiere sich nun über die Auflagen und Kosten für die notwendige Rundfunklizenz. Die Zukunft ist damit für das Livestreaming in Deutschland aber etwas ungewiss geworden.