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Der internationale Hard- und Softwarehersteller Microsoft hat seinen offiziellen Servicevertrag aktualisiert. Besagter Vertrag tritt ab dem 30. August 2019 in Kraft. Neben diversen Änderungen, wie zum Beispiel im Abschnitt “Cortana”, hat das Unternehmen klargestellt, dass Microsoft nicht dafür verantwortlich ist, wenn ein Cortana?Feature verzögert reagiert oder den User daran hindert, einen Dienst zu nutzen. Im Absatz “Microsoft?Gesundheitsdienste” wurden Verweise auf die Anwendung “HealthVault Insights“ und verknüpfte HealthVault-Insights?Dienste entfernt. Im Bereich “Microsoft Rewards“ hat das US-amerikanische Unternehmen unter anderem Verweise auf den Microsoft Edge gelöscht.
Allerdings dürfte die größte Veränderung im Abschnitt „Nutzen der Dienste und Support“ vorgenommen worden sein. Hier wurden die Richtlinien zur Kontoaktivität aktualisiert. So müssen sich User in Zukunft mindestens alle zwei Jahre bei ihrem Microsoft?Konto anmelden, damit das Konto weiterhin als aktiv gilt. Bedingung hierfür ist allerdings, dass keine andere Regelung in den Aktivitätsrichtlinien zum Microsoft?Konto beziehungsweise in einem Angebot für einen kostenpflichtigen Bereich der Dienste aufgeführt ist. Dies bedeutet, dass keine Konten gelöscht werden, die zum Beispiel über ein Abo verfügen, das noch aktiv ist. Auch Konten mit Guthaben werden von Microsoft auch nach zwei Jahren Inaktivität nicht gelöscht. Ebenfalls werden die Accounts von Entwicklern, die bereits eine App veröffentlicht haben, nicht deaktiviert. Wer eine Microsoft-Zertifizierung besitzt, ist auch von der neuen Regelung ausgeschlossen. Der internationale Hard- und Softwarehersteller scheint hier eher Konten im Fokus zu haben, die seit ihrer Erstellung nicht genutzt wurden.
Außerdem gab das Unternehmen bekannt, dass Microsoft bei der Schließung eines Microsoft?Kontos vorübergehend die Erstellung eines anderen, mit der E?Mail?Adresse des Nutzers verknüpften Kontos, verhindern kann.
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