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Dass es sich beim Internet nicht um einen rechtsfreien Raum handelt, dürfte hinreichend bekannt sein. Nicht nur für seine Aussagen auf Social-Media-Plattformen wie zum Beispiel Twitter oder Facebook kann man als Autor rechtlich belangt werden, sondern auch für das Verfassen von Texten für die freie Enzyklopädie Wikipedia. Das Landgericht Koblenz hat jetzt einen Wikipedia-Autor zu einer Strafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt.
Grund für die Verurteilung stellte die Betitelung eines isländischen Komponisten als "isländischer Hauptvertreter des Antizionismus" durch den Autor "Feliks" dar. Zudem unterstellte der Autor dem Komponisten eine Nähe zum Diktator Saddam Hussein. Ebenfalls bezweifelte er die berufliche Qualifikation des Komponisten. Dadurch sei laut Angaben des Gerichts ein Schaden entstanden, der nun einen Schadensersatz in besagter Höhe nach sich zieht.
Der Autor ist kein unbeschriebenes Blatt. In der Vergangenheit gab es bereits einen ähnlichen Fall, der vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde. Auch Wikipedia-Autoren sind zu einer gewissen Objektivität verpflichtet. Somit dürfen sie auf der freien Enzyklopädie nicht unweigerlich die eigene Meinung widerspiegeln. Zwar gibt es diesbezüglich keine exakten Vorschriften, allerdings sollte der journalistischen Sorgfalt entsprechend gehandelt werden.
Zudem gestaltet sich die Ermittlung der Identität der Autoren auf Wikipedia als schwierig. Hier kann es unter anderem mehrere Jahre dauern, bis ein Verfasser für seine Behauptungen belangt werden kann. Somit ist es nicht verwunderlich, dass Verurteilungen in der Vergangenheit nicht vermehrt vorgekommen sind. Ob Wikipedia aufgrund der neuesten Ereignisse reagieren wird und in Zukunft die eigenen Autoren besser überwacht, bleibt zunächst abzuwarten.