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Am 19. März kündigte Twitter-Chef Elon Musk an, dass Presseanfragen ab jetzt nur noch mit einem Kackhaufen-Emoji beantwortet werden. Dies tat der exzentrische Milliardär natürlich stilecht über einen Tweet. Dabei handelte es sich keinesfalls um einen verfrühten Aprilscherz. Seit beinahe drei Wochen werden tatsächlich alle Anfragen an den offiziellen Pressekontakt des Unternehmens von einem Autoresponder mit dem fröhlichen Kackhaufen beantwortet.
Nun werden zusätzlich immer mehr Stimmen laut, die behaupten, dass der Kurznachrichtendienst auch gemeldete Inhalte nicht mehr löscht, die klar gegen geltendes Recht verstoßen. Neben Volksverhetzung zählen u.a. auch Beleidigungen und Bedrohung zu solchen Inhalten. Twitter ist nach deutschem Recht an die Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz Netz-DG, gebunden. Eine Weigerung, Inhalte zu löschen, die klar gegen dieses verstoßen kann hohe Geldbußen zur Folge haben.
Aus diesem Grund hat sich nun das Bundesamt für Justiz eingeschaltet. In einer Pressemitteilung gab die Behörde bekannt, dass man dem Konzern die Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Sollten sich nach der Prüfung der Stellungnahme Verstöße nachweisen lassen, oder keine Stellungnahme eingehen, geht der Fall vor Gericht. Eine genaue Höhe des drohenden Bußgeldes nennt das Bundesamt noch nicht, da diese erst nach gerichtlicher Prüfung der Vorwürfe festgesetzt wird.