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Doom nicht mehr indiziert

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Doom nicht mehr indiziert
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Wie die Seite gamesaktuell.de meldet, sollen Doom I und Doom II vom Index gestrichen worden sein. ZeniMax, der derzeitige Besitzer von id Software, habe die Streichung beantragt und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Medien habe diesem Antrag offenbar stattgegeben. Derzeit gibt es allerdings keine Bestätigung von offizieller Seite oder der deutschen ZeniMax-Niederlassung, weshalb die Nachricht noch mit leichter Vorsicht zu genießen ist. Angeblich soll es dafür am Mittwoch eine offizielle Bestätigung geben.

Die beiden Spiele gelten als einer der Auslöser für den Erfolg und den Boom des Egoshooter-Genres und Doom wird zu den einflussreichsten Spielen der Spielegeschichte gezählt. Bis heute gibt es zumindest im Ausland immer wieder Neuauflagen und Umsetzungen für alle möglichen Systeme. Der Quellcode steht unter der GNU General Public License und ermöglicht so Interessierten das Spiel auf immer neuen Geräten zu portieren. Das Franchise hat es auf bisher drei Teile gebracht und ein vierter Teil ist seit einiger Zeit vermutlich in Entwicklung. Hinzukommen ein Film im Doom-Universum und eine Doom-Brettspiel. Entsprechend lohnend ist die Marke auch für ZeniMax noch und die beantragte Streichung wohl damit auch zu erklären. Nach aktueller Rechtssprechung landen alle inhaltsgleichen Umsetzungen von indizierten Spielen in Deutschland automatisch auf dem Index.

Das sogenannte 12er-Gremium der BPjM muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit einer Indizierung zustimmen - wenn dies nicht erreicht wird, kommt der Titel nicht auf den Index oder wird wie hier von dieser Liste gestrichen. Laut der Begründung zur Streichung sei die Grafik durch die deutlich sichtbaren Pixel heutzutage eher comic-haft und die Gewalt würde nicht mehr als realitätsnah wahrgenommen. Indiziert bleibt die US-Version von Doom II, weil dort der Doom-Vorgänger mitgeliefert wurde. Dieser ist in Deutschland weiterhin indiziert und beschlagnahmt.

Bekannt gemacht werden soll die Entscheidung am 31. August im Bundesanzeiger Ausgabe 131. Wenn keine vorzeitige Streichung beantragt wird, verfällt die Indizierung automatisch nach 25 Jahren.

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