NEWS

Sony und EA verbieten Kunden das Klagen

Portrait des Authors


Sony und EA verbieten Kunden das Klagen
32

Werbung

Die Maßnahmen gegen Sammelklagen und Gerichtsverfahren sind in der Spielebranche schon weiter verbreitet als gedacht. Ursprünglich fiel Sony vor etwas über eine Woche mit neuen Nutzungsbedingungen (EULA) für sein "PlayStation Network" auf. Darin untersagte man dem zustimmenden Nutzer, sich Sammelklagen anzuschließen oder Gerichtsverfahren gegen Sony zu führen, sollten mit dem Dienst oder den angeschlossenen Geräten Probleme auftreten. Einzig das Anrufen eines neutralen Schlichters gestatt man dem Nutzer, falls Probleme nicht direkt mit Sony geklärt werden können. Um dieses Recht zu behalten, muss der Nutzer spätestens nach 30 Tagen schriftlich per Post dieser Klausel widersprechen.

Mittlerweile hat man auch in den Nutzungsbedingungen von EAs "Origin"-Plattform eine solche Klausel entdeckt. Scheinbar war Electronic Arts dabei sogar schneller als Sony, denn das Änderungsdatum für die englischen Bedingungen ist der 25. August. Dies ist auch relevant für den ebenfalls möglichen Einspruch, der in gleicher Form wie bei Sony möglich wäre. EA setzt das Datum der letzten Änderung plus 30 Tage als Stichtag für den Widerspruch an, danach gilt die Regelung als bindend. Ausgenommen von der verpflichtenden Schlichtung sind dagegen Klagen wegen "Verletzung des geistigen Eigentums, Diebstahls, Piraterie oder nicht autorisierter Nutzung".

Sinn solcher Klauseln ist die Reduzierung von möglichen Schadensummen für den Publisher, die in den USA mit und ohne Sammelklagen durchaus astronomische Summe erreichen können, und oft in der Entschädigung aller betroffenen Kunden mündet. Nicht selten auch außergerichtlich, aus Angst vor den Summen, die ein Gericht verhängen könnte. Der Vorteil für die Firmen bei den nun hinzugefügten Klauseln ist, dass sich jeder Betroffene einzeln an den Anbieter wenden müsste, um mögliche schadensersatzpflichtige Verfehlungen und Schäden zu melden. Sollte dabei keine Einigung stattfinden, muss der Betroffene einen Schlichter oder ein Schiedsgericht anrufen. Andererseits behält sich der Publisher explizit das Recht vor, gegen jeden gerichtlich vorzugehen, der eine illegale Kopie über den Service nutzt und entsprechend dort die üblichen Schadenersatzsummen zu fordern.

Diese neuartigen Einschränkungen rechtfertige Sony mit einem Verfahren vor dem obersten us-amerikanischen Bundesgericht, wo dem Kommunikationsriesen AT&T eingeräumt wurde, solche Bedingungen in die Verträge mit seinen Angestellten zu schreiben. Zumindest EA und Sony halten dieses Recht offenbar auch auf andere Bereiche anwendbar. Vermutlich werden sie dabei auch nicht die Letzten sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Amerikaner die Einschränkung ihrer Klagerechte hinnehmen werden. Eine Anfechtung dieser Regelungen dürfte allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Einziger Trost für Nutzer in Deutschland, der EU und in der Schweiz: Diese Bedingungen gelten ausdrücklich für sie nicht. Sie wären vermutlich, wie so manche Regelungen in den EULA, auch mit dem deutschen Recht nicht vereinbar und damit unwirksam. Aber speziell in Deutschland sind Sammelklagen ohnehin kaum möglich und die Schadenersatzsummen für Firmen auch selten derart abschreckend wie in den USA. Dennoch hat sich EA die Mühe gemacht die drei DIN-A4-Seiten an Bedingungen und Regelungen auch auf Deutsch in den Origin-EULA aufzunehmen und die Nutzer bei der Installation abnicken zu lassen. Die ohnehin mit Skepsis aufgenommene Bindung von Battlefield 3 an die hauseigene Software, dürfte so auch weiterhin einiges an Kritik erfahren.

Weiterführende Links:

Quellen und weitere Links

    Werbung

    KOMMENTARE (32)