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Das Action-Horror-Spiel Dying Light wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt. Im Eilverfahren hat die Behörde das Spiel in die Liste aufgenommen. Ein solches Verfahren wird immer dann durchgeführt, wenn die Behörde eine starke Nachfrage erwartet, welche eine spätere Indizierung aufgrund der fortgeschrittenen Verbreitung unsinnig mache. Das Jugendschutzgesetz schreibt dazu: „Wenn die Gefahr besteht, dass ein Träger- oder Telemedium kurzfristig in großem Umfange vertrieben, verbreitet oder zugänglich gemacht wird und die endgültige Listenaufnahme offensichtlich zu erwarten ist, kann die Aufnahme in die Liste im vereinfachten Verfahren vorläufig angeordnet werden.” Nun wird geprüft, ob das Spiel endgültig auf dem Index verbleibt.
Bereits im Vorfeld hatte das Spiel des 1991 gegründeten polnischen Spielentwicklungsunternehmen Techland (Call of Juarez, Dead Island) keine USK-Freigabe erhalten, eine Version für den deutschen Markt gibt es demnach nicht. Ende Januar wurden somit nur die US- und internationalen PEGI-Versionen für Windows, Playstation 4 und Xbox One veröffentlicht. Nach der Bekanntgabe der Indizierung darf das Spiel nicht mehr öffentlich ausliegen – damit ist auch der Verkauf der digitalen Version betroffen. Örtliche Händler dürfen Exemplare nur noch nach expliziter Nachfrage an Volljährige aushändigen. Betroffen von der Indizierung sind laut der Prüfstelle die US-Versionen für die Playstation 4 und Xbox One sowie „alle mit den indizierten Spieleversionen inhaltsgleichen Fassungen von 'Dying Light'”.
Listenteil A, in den das Spiel aufgenommen worden ist, führt „alle indizierten Trägermedien auf, soweit diese nach Einschätzung der BPjM keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben”. Dies bedeutet, es ist momentan unwahrscheinlich, dass Dying Light in Zukunft beschlagnahmt wird, da hierfür die Aufnahme in den Listenteil B nötig ist.