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Ubisoft-Manager sollen 1,2 Mio. Euro Strafe wegen Insiderhandels zahlen

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Ubisoft-Manager sollen 1,2 Mio. Euro Strafe wegen Insiderhandels zahlen
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Der französische Publisher Ubisoft („Watch Dogs 2“) macht sich bei Gamern eigentlich aktuell beliebt – etwa verteilt das Unternehmen im Dezember jeden Tag Gratis-Goodies über eine Art Adventskalender. So lässt sich beispielsweise der Titel „Assassin's Creed III“ kostenlos mitnehmen. Für weniger Begeisterung hat Ubisoft hingegen bei den französischen Wettbewerbshütern gesorgt. In Frankreich sollen fünf ranghohe Manager des Unternehmens nämlich Insiderhandel betrieben haben. Insgesamt 1,2 Mio. Euro Strafe werden daher gefordert. Ubisoft selbst wiederum bestreitet aktuell die Vorwürfe und will sich rechtlich zur Wehr setzen. In Frankreich ist für derlei Fälle die Autorité des marchés financiers (AMF) verantwortlich. Unter anderem geriet auch der CEO von Ubisoft Montreal, Yannis Mallat, ins Visier der Finanzaufsicht. Konkret geht es darum, dass Mallat und vier weitere Manager im Jahr 2013 im Oktober Ubisoft-Aktien abstießen. Pikanterweise geschah das knapp vor der offiziellen Ankündigung, dass sich die beiden Spiele „Watch Dogs“ und „The Crew“ um mehrere Monate bzw. auf 2014 verschieben würden. Ubisofts Aktienkurs fiel dadurch zeitweise um ca. 25 %.

Mallat soll nun 700.000 Euro Strafe zahlen. 200.000 fordert die AMF von Francis Baillet, dem Vizepräsident für Corporate Affairs. Auch Christine Burgess, ausführende Leiterin der Ubisoft Worldwide Studios, soll 200.000 Euro berappen. 100.000 Euro wiederum sind die Strafe für Olivier Paris, den Vizepräsident für Executive-Operations bei Ubisoft Montreal. Da kommt Damien Moret mit 15.000 Euro, verantwortlich für Marken-Entwicklung bei Ubisoft, geradezu glimpflich davon. Ubisoft selbst hat zu Protokoll gegeben, dass man gegen die Entscheidung der AMF vorgehen werde. Angeblich hätten die Manager beim Verkauf ihrer Aktien nichts von den anstehenden Verzögerungen gewusst. Die AMF habe kein Verständnis von den Zeitplänen bei der Spieleentwicklung, sodass es sich um ein erhebliches Missverständnis handele. Ob hier nun die AMF oder Ubisoft letzten Endes im Recht ist, müssen dann wohl die Gerichte klären.

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