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EU-Kommission untersucht jetzt das Geoblocking bei Steam

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EU-Kommission untersucht jetzt das Geoblocking bei Steam
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Die EU-Kommission prüft aktuell, ob Valve europäisches Wettbewerbsrecht verletzt: Das Unternehmen unterhält mit den fünf großen Publishern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax Abkommen, die verhindern, dass sich z. B. in Deutschland Steam-Keys aus Polen oder Tschechien ohne Weiteres aktivieren lassen. Derlei Geoblocking ist eigentlich innerhalb der Europäischen Union unzulässig. So müsste es nach Wettbewerbsrecht für Kunden aus Deutschland oder anderen Ländern möglich sein, einen beispielsweise in Polen gekauften Key für ein Spiel von Capcom auch mit einem deutschen Steam-Konto zu aktivieren. Aktuell funktioniert aber genau jenes eben nicht. Nun will die Europäische Kommission die Lage genauer untersuchen, um eventuell weitere Schritte einleiten zu können.

Ausdrücklich nicht betroffen sind im Rahmen der Abwägungen beispielsweise Steam-Keys aus Asien oder Russland. Noch vor wenigen Jahren war es möglich, z. B. sehr günstige Keys für Spiele aus Russland zu kaufen, um sie dann in Deutschland via Steam zu aktivieren. Dadurch ergatterten viele Gamer brandneue Triple-A-Blockbuster teilweise für weniger als 20 Euro. Rasch war das Valve und den Publishern aber ein Dorn im Auge. Das Ergebnis war, dass die Keys sich zunächst nur noch via VPN aktivieren ließen. Später war dann eine permanente VPN-Verbindung zum Spielen notwendig. Zudem drohen bei diesem Vorgehen auch Sperrungen der jeweiligen Steam-Konten. Letzten Endes wurde es den meisten Gamern daher zu umständlich, noch im Ausland Keys zu kaufen. Man darf jedoch gespannt sein, wie es rechtlich um das Geoblocking innerhalb der EU stehen wird. Vielleicht könnte sich hier durch die Untersuchung der EU-Kommission etwas zum Vorteil der Kunden ändern.

Neben dieser Untersuchung hat die EU-Kommission auch noch weitere Hersteller aus der IT-Industrie im Visier: Man überprüft derzeit, ob Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer das Wettbewerbsrecht verletzt haben könnten. Die genannten Hersteller sollen Online-Händlern Preise für z. B. Hi-Fi-Equipment, Notebooks aber auch Haushaltsgeräte diktiert haben. Auch hier kann die Untersuchung sich aber eine Weile hinziehen, bis ein Ergebnis vorliegt.

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