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Bereits im Jahr 2015 gingen französische Verbraucherschutzorganisationen gegen Valves Vertriebsplattform Steam vor. Größter Kritikpunkt war damals schon, dass die Plattform den Benutzern nicht erlaubt, die eigenen Spiele weiterzuverkaufen. Jetzt hat ein französisches Gericht entschieden, dass Valve den Steam-Nutzern in Zukunft erlauben muss, ihre eigenen Spiele weiterzuverkaufen. Valve legte bereits Berufung gegen das Urteil ein.
Sollte das Berufungsverfahren jedoch zum gleichen Ergebnis kommen und gegen Steam entscheiden, gilt das Urteil nicht nur in Frankreich, sondern in der gesamten Europäischen Union. Grund für das Urteil gegen Valve war insbesondere, dass die Richter die Verteidigung des Unternehmens nicht überzeugte. Infolgedessen erklärte das Gericht, dass es den Nutzern erlaubt sein sollte, Steam-Spiele weiterzuverkaufen.
Das Gericht entschied auch in anderen Punkten gegen Valve. So muss das Unternehmen Benutzern in Zukunft auf Wunsch den Inhalt des Steam-Wallets auszahlen. Auch im Schadensfall kann sich das Unternehmen nun nicht mehr aus der Verantwortung ziehen, sondern muss für Schäden, die zum Beispiel durch eine Beta-Phase entstehen können, gerade stehen. Die Rechte von Valve auf Mods und Community-Inhalte der Nutzer wurden vom Gericht ebenfalls eingeschränkt. Auch sollen die Bedingungen für den Bann eines Users von der Spieleschmiede expliziter aufgeführt werden.
Sollte sich das Unternehmen weigern und den Forderungen des Gerichts nicht nachkommen, muss Valve eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro pro Tag zahlen. Allerdings gilt es vorerst, die Berufung abzuwarten. Solange wird sich auf Steam mit großer Sicherheit nichts ändern. Bereits im Jahr 2014 musste die Vertriebsplattform eine Rückerstattungpolitik einführen, nachdem dies ein australisches Gericht entschieden hatte.