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Fortnite-Rauswurf

Epic strebt in der EU ein Kartellverfahren gegen Apple an

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Epic strebt in der EU ein Kartellverfahren gegen Apple an
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Der Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games um den Rauswurf von Fortnite aus dem App Store scheint kein Ende nehmen zu wollen. Erst kürzlich äußerte sich Epic-Chef Tim Sweeney zum Konflikt und sprach von einem Stellvertreter-Kampf um offene Plattformen und gegen Machtmissbrauch von Apple und Google. Während die Verfahren in den USA nach wie vor laufen und sich die Gerichte dort noch uneins sind, strebt die Spieleschmiede nun auch ein Kartellverfahren gegen Apple in der EU an.

Der Vorwurf ist seitens Epic der gleiche, welcher schon in den USA die Klage begründete. So nutze Apple die Kontrolle über das eigene Betriebssystem, um Konkurrenten zu übervorteilen und schafft dadurch unfairen Wettbewerb. Unter dem Motto "Europe Free Fortnite" fordert das Unternehmen in seinem Aufruf die Etablierung "fairer Marktplätze" und eine Einschränkung der Macht von Apple und Co. Konsumenten sollen demnach selbst entscheiden dürfen, ob man bei Transaktionen eine Provision an den iPhone-Konzern zahle, oder eben nicht. 

Ursprünglich begann der Konflikt zwischen Epic Games und Apple wegen der Implementierung eines Bezahlsystems in der Fortnite-App, welches den Regeln des App Stores widersprach und Apple die Provision von 30 % vorenthielt. Das Unternehmen fackelte nicht lange und warf die App noch am selben Tag aus dem Store. Auch Google reagiert dem Vorstoß von Epic Games mit einem Rauswurf. Fortnite reagierte daraufhin mit einer Klage auf Schadensersatz, woraufhin Apple der Spieleschmiede vorwarf, das alle als eine Art PR-Streich geplant zu haben, um sich als eine Art "Robin Hood", der für die kleinen Entwickler kämpfe, zu inszenieren.

Die EU-Kommission prüft bereits in einem anderen Fall eine Beschwerde gegen den kalifornischen Konzern. Der Musik-Streaming-Dienst Spotify bezichtigt Apple seine Marktmacht auszunutzen, um seinen eigenen Musik-Streaming-Dienst auf dessen Geräten unfaire Vorteile zu verschaffen. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission in beiden Fällen entscheidet.

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