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Achtung Cheater

Sony zieht vor den Bundesgerichtshof

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Sony zieht vor den Bundesgerichtshof
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Cheater sind nicht nur für Spieler ein großes Problem. Auch den Spieleentwicklern sind sie ein Dorn im Auge. Insbesondere bei Multiplayern sorgen die Betrüger für Frust, der sich negativ auf den Spielspaß auswirkt. Im schlimmsten Fall kehren die ehrlichen Gamer dem Titel sogar komplett den Rücken. Soetwas möchten natürlich alle Beteiligten unbedingt vermeiden. 

Aus diesem Grund setzen zahlreiche Unternehmen auf Anti-Cheat-Software und verbannen Spieler, die illegale Hilfsmittel benutzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Problematisch wird es hingegen, wenn komplexe Programme genutzt werden, die in der Lage sind, die Anti-Cheat-Bemühungen auszuhebeln. 

Gegen Anbieter solcher Software will Sony nun gerichtlich weiter vorgehen. In der Vergangenheit sind die Japaner sowohl beim Landgericht als auch beim Oberlandesgericht gescheitert. Laut den zuständigen Richtern findet beim Einsatz einer Cheat-Software keine Überarbeitung des urheberrechtlich geschützten Spieles statt. Das Programm greift lediglich in den Ablauf ein und manipuliert diesen. Daten im Arbeitsspeicher werden geändert, die ursprünglich programmierten Befehle des Spieles bleiben unangetastet.

Dies sieht Sony jedoch anders und zieht nun vor den Bundesgerichtshof. Der Konsolen-Hersteller erhofft sich ein Verbot des Vertriebes von Cheat-Software. Ob es sich dabei tatsächlich um eine Verletzung des § 69c Nr. 2 UrhG handelt, muss nun das zuständige Gericht klären. 

Aktuell ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof im Februar des kommenden Jahres ein entsprechendes Urteil fällen wird. Sollten die Richter tatsächlich entscheiden, dass der Vertrieb illegal ist, bedeutet dies nicht, dass die Angebote komplett verschwinden werden. Allerdings wird es für die Anbieter deutlich schwieriger, die eigene Software zu vertreiben. Ob sich Spieler beim Einsatz solcher Software ebenfalls strafbar machen, wird nicht thematisiert. Die Klage von Sony bezieht sich lediglich auf den Vertrieb und richtet sich ausschließlich gegen die Anbieter.