Vorsicht beim Kauf gebrauchter Software
In einer Pressemitteilung warnt Microsoft vor dem Kauf bereits benutzter Software, da es sich bei den erkauften Lizenzen meist um einzelne Lizenzen eines Volumenlizenzvertrages handele, die nicht einfach verkauft werden dürfen. Natürlich ist es nicht verboten gebrauchte Software weiter zu verkaufen, jedoch nur ganze Software-Pakete, die der ursprüngliche Käufer auch so erworben hat. Außerdem muss ein Echtheitszertifikat vorhanden sein und es darf sich keine weitere Kopie oder Installation der Software im Besitz des Verkäufers befinden. Lizenzen eines Volumenlizenzvertrages dürfen nur durch eine Zustimmung seitens Microsoft verkauft oder übertragen werden. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer haften bei einem rechtswidrigen Kauf bzw. Verkauf gebrauchter Software.