Die Rechtslage ist eindeutig. Es gilt bis zum Ablauf von 6 Monaten die Beweislastumkehr. 'Wenn der Händler einen umgehend nach dem Kauf angezeigten Schaden an der Ware dir anlasten will muss er das BEWEISEN. Das wird er nicht können. Weiter oben stehende Ausfühurngen
zeugen von Unkenntniss des BGB,entscheidend ist die Fett gedruckte Passage bei dieser Art von Ware/Kauf. Da man im Onlinekauf und im Falle verschweisster Ware auch im Geschäft das wohl kaum festellen kann als Käufer und auch dem Käufer nicht der Sachverstand unterstellt werden kann dies zu beurteilen (es sei denn es handelt sich um einen Haufen Schlacke aus verschmortem Plastik, geht die Rechtsprechung hier eindeutig zu Lasten des Händlers bis die 6 Monate vorbei sind. Prozesse zu führen wäre für den Händler eine teure
und aussichtslose Angelegenheit.) Insofern du die Pins nicht verbogen hättest oder sogar wenn du die Beschädigung durch eigene Handlungen nicht BEMERKT hättest, hätte die Weigerung deines Händlers mich auf direktem Weg zum Anwalt geführt, der die Sache dann ganz zügig geregelt hätte während ich mir bereits einen NEUEN Händler gesucht und ein neues Board gekauft hätte.Wer will schon bei so einem Händler Kunde bleiben...
Zitat:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. A
bweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
Verursachst du den Schaden selbst und dass wissentlich tja dann...
allerdings gibt es auch hier diverse Variationen...
Ich habe damals von MF ein Striker bekommen da waren die Pins ebenfalls verbogen und ich habs SOFORT gesehen, von wegen perfekte Endkontrolle.
Und viel Spass beim Einschicken nach Tschechien ich kann dir nur wünschen dass sie NICHT Hermes benutzen^^ Hat bei mir 6 Wochen
gedauert bis ich endlich die Info hatte das die Sdg DORT angekommen ist. (Leadtek RMA ) Und wenn ich mir das Datum deines letzten
Posts dazu angucke keimt in mir die Vermutung dass es fast genausolange gedauert hat mit deinem Board.^^