Aus meiner nicht laienhaften Sicht: nein, reicht nicht aus. Es wird eine aktive Zustimmung benötigt. Soweit, so gut. Dann gibt es aber noch einige Grundsätze, die einzuhalten sind:
Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung.
Die...