Ärger mit Hausmeister wegen Fahrrad im Treppenhaus abstellen

tackleberry

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Vorgeschichte: Ich stelle mein Fahrrad (teures MTB) im Treppenhaus ab und zwar links vom Treppengeländer. Nur rechts geht es aufwärts. Er versperrt also niemanden den Weg und beschwert hat sich bisher auch noch kein Mieter.

Gründe:
1. Abnutzung/Verschleiß der Teile bei schlechten Wetter, gerade im Winter.
2. Im Innenhof kann ich es nur an die Säulen anschließen über denen die Balkone sind. Dann aschen mir die scheiß rauchenden Nachbarn aber immer den Sattel und die Reifen/Bremsen/Kassette voll. Außerdem haben die Mieter im 1. OG immer die dumme Angewohnheit Ihren Balkonboden abzufeilen oder dort sonstige Holzarbeiten zu verrichten, wobei die tolle Späne dann genau dort landen wo es auch die Asche tut.

Nunja,
heute bin ich einen Zettel im schönsten Hauptschuldeutsch an meinem Fahrrad mit folgendem Text:

Sehr geehrter Mieter.

Da sie nicht verstanden haben, dass Fahrrad auf dem Innenhof abzustellen ist. werde ich es nächste kostenpflichtig entfernen lassen.

Hausmeister


Mal abgesehen davon das nun sehr diskussionwürdig ist, inwiefern "da sie nicht verstanden haben" gemeint ist, da ich bisher noch kein anderes Schreiben erhalten habe sondern lediglich letztens mein nagelneuer Continentalreifen samt Schlauch aufgeschlitzt wurde, meine ich mich erinnern zu können, das ein Gericht zuletzt bestätigt hat, das Mieter auch das Treppenhaus zum Abstellen von Sachen nutzen können.

Ihr stresst Euch doch auch ständig mit allerhand Spezialisten rum. Hat jemand da evt. eine handfeste Regelung/Rechtsprechung/Gesetz parat? Und ja zu Mr. Hausmeister zu beschuldigen meinen Reifen aufgeschlitzt zu haben würde nur zu einem Eigentor führen. Ist mir schon klar. Allerdings würde mich mal interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage der Spezi mein Rad entfernen lassen will, zumal ich nicht direkt schriftlich darauf hingewiesen wurde bzw. er den Zugang nicht beweisen könnte und das Rad auch niemanden behindert.
 
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hast du kein keller oda wat :d? mal btw afaik darfst du das da abestellen wenns niemand stört da kann der liebe hausmeister hulla tanzen
 
Im Hausflur hat der Mist nichts zu suchen... ist leider so, steht auch in der Hausordnung. Ich durfte meine auch nicht in Hausflur lassen, war ein Hochhaus mit Aufzug und jeder Menge Platz - trotzdem gabs Stress. Ergo hatte ich mein Rennrad im an der Wand überm Bett :-))) und das MTB im Korridor.
 
Warum sollte ich? Ich sehe es als unzumutbar an, das Rad im Hof abzustellen und schließlich behindert das Rad, dort wo es steht, niemanden.
 
Eine ungehinderte Passage dieser Flächen muss im Notfall, z.B. bei Feuer oder sonstigen Rettungsmaßnahmen, wie bei Krankentransporten gewährleistet sein.

Ist der Fall, das das Rad links von Geländer steht, dort also keine Treppe und kein Durchgang/Fluchtweg vorhanden ist.
 
Wie gesagt, da rennt kein Schwein lang. Das Rad behindert niemanden und versperrt keine Fluchwege.
 
Tada



oder billig

 
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und wie schiebst du das Fahrrad dort rein und wie holste es wieder raus?

ahh kk seh gerade da ist so ein Ständer zum rausrollen, k sry
 
Warum sollte ich? Ich sehe es als unzumutbar an, das Rad im Hof abzustellen und schließlich behindert das Rad, dort wo es steht, niemanden.

Und was bringt es dir jetzt das du dein Problem gepostet hast? Wir sagen dir das es da raus muss sagst nein mach ich nicht. Wartest du jetzt so lange bist einer sagt das du das Rad weiterhin im Treppenhaus stellen darfst?
Und das es unzumutbar ist das Rad im Hof abzustellen ist ja auch nicht das Porblem vom Hausmeister. Der hat auch nur seine vorschriften. Dann musste dir wohl so nen teil kaufen das Oyko gepostet hat
 
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Treppenhäuser sind fluchtwege. Diese müssen nicht extra als solche gekennzeichnet sein.

Sämtliche fluchtwege, egal ob gekennzeichnet oder nicht, dürfen keine brandlast und auch keine gegenstänge beinhalten, die ein passieren auch nur in ansätzen erschweren.

Dein fahrrad stell ein hindernis dar, auch wenn es menschen nicht direkt behindert.

Wenns brennt, einer rennt im dunkeln gegen(weil strom aus ist) fällt nieder schlägt sich den kopf auf, wird bewußtlos und verbrennt.
Ich wünsche dir dann viel spaß vor gericht. Darauf hingewiesen wurdest du. Der vermieter/hausverwaltung/hausmeister muß diese bestimmung durchsetzen.

Ich habe fast täglich mit der feuerwehr zu tun, also mach es lieber.

Ich darf noch nicht mal nen kabel aufputz verlegen in flucht wegen. Und wenn, dann nur mit besonderen (und aufwendigen) maßnahmen. (rein von der installation, nicht bezogen auf nen mietverhältnis)

EDIT: Das ganze ist irgendwo in der DIN 14096 festgehalten.(brandschutzverordnung)
Leider liegt mir diese nicht vor um genauere angaben zu tätigen.

2nd EDIT: Räums weg, es könnte dir(oder wem anders) schon heut nacht das leben retten.
 
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nun stell dir vor, jeder nimmt sich das Recht raus und stellt auch sein Fahrrad da ab. Bin selber Eigentümer und kann den Hausmeiser nur zu gut verstehen, erstens gibt es eine Satzung, in unserer wurde festgelegt das keine fahrräder auf den Fluren zu abzustellen sind. Der Typ macht nur seinen Job, denn du willst doch nicht für Renovierungs Kosten aufkommen, oder?
 
Boah, lesen die Klugscheißer auch mal oder labern sie nur dumm?

Ich warte darauf, das mir jemand der mal ein ähnliches Problem hatte, seine Erfahrungen und evt. ein passendes Gerichtsurteil dazu passen kann. So wie es auf Hartware.net bereits ansatzweise geschehen ist.

Ein vorhandener Abstellraum muss genutzt werden. Das Amtsgericht Münster (AG Münster, WM 94, 198) hat jedoch das Recht des Mieters anerkannt, sein wertvolles Rennrad in die Wohnung zu nehmen oder in seinem eigenen Keller aufzubewahren, auch wenn die Hausordnung das Abstellen im Fahrradraum vorschreibt.

Mich Interessiert Recht und nicht irgendwelche Meinungen und ob das meinem Vermieter oder Hausmeister gefällt.

Und für alle, die es immernoch nicht gelesen haben. Das Fahrrad versperrt keine Wege und es beschädigt auch keine Wände. Wenn ich wieder zu Hause bin, mache ich mal ein Foto.

Mittig ist das Geländer und rechts davon die Treppe. Links davon ist eine größere Fläche, wo kein Mensch lang läuft. Weil da einfach nichts ist. Da steht das Rad und direkt ans Geländer gekettet. Der Platz ist 2m breit und das Rad nimmt wenn es hoch kommt 25cm Breite weg. Da gibt's absolut nichts zu beanstanden. Da ist einfache Schikane vom Hausmeister.
 
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Junge, ich will dir nicht zu nahe treten. Das treppenhaus ist nen fluchtweg. Und damit ist das gesamte teil gemeint, von wand bis wand bis wohnungstür.

Dieser fluchtweg darf NICHT zu lagerung verwendet werden, weils nen fluchtweg ist und kein lagerraum.

Das hat nicht mit mietrecht zu tun sondern mit BRANDSCHUTZverordnung.

Dein zitat erlaubt dir nur dein fahrrad in die wohnung zu nehmen.

Wenn es brennt und man kann dir nachweisen, dass dein fahrrad auch nur im ansatz für den verlußt von menschenleben verantwortlich war, dann wirst du deines leben nicht mehr froh.

Aber das muß jeder mit sich selber ausmachen. Ich habe schon von so manchen situationen gehört(eben wegen der zusammenarbeit mit der feuerwehr) das kannst du dir nicht im ansatz vorstellen.

Allein schon deswegen würde ich das fahrrad wo anders abstellen.
 
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Da von das Fahrrad steht ist kein Fluchtweg, weil da kein Mensch entlangrennt. Da wo das Rad steht, das ist quasi ein Abstellplatz, links von Geländer der Treppe. Die Treppe, also der Fluchweg, verläuft, rechts vom Geländer. Wer runter will, rennt weiter runter. Wer zum Fahrrad willl, muss die Treppe über eine ebene Unterbrechung der Treppe verlassen und nach rechts bzw. links wenn er hinauf will.

Dein,deutsch is aber auch nicht viel besser. :lol:

€: und wenns im Keller feucht ist, ist Dein Fahrrad aus Alu oder aus Zucker :hmm: und wenn eh nicht aus Alu ist dann wars eh nit so teuer.

Und ich dachte schon ich wäre arrogant. Für den einen ist ein A6 wertvoll, wer Geld wie Paris Hilton hat, lacht über so eine Karre und steigt in seinen Ferrari. Steigerungsfähig ist sowas immer. Für einen Studenten und die meisten normalen Menschen sind 1000€ für ein Fahrrad schon eine Stange Geld.

Zum Text. Eine solches Schreiben sollte man vier Mal durchlesen. Hier im Forum ist's ja relativ wurst und solche Fehler passiert beim Computertypen ständigt. Passiert selbst den Jungs von der Tagesschau, Spiegel und Co.
 
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Googeln hilft....nur ein paar Zitate:

"Fahrräder: Streitfall Nummer 1, wenn es um den Hausflur geht! Fahrräder, so geht es aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor, haben im Hausflur grundsätzlich nichts zu suchen. „Wer fit genug ist, Fahrrad zu fahren, kann sein Rad auch in den Fahrradraum stellen“, argumentierte das Gericht. Gibt es jedoch keinen Fahrradraum, so muss das Rad entweder in der Wohnung abgestellt oder vor der Haustür abgeschlossen werden." (http://immobilien.money.msn.de)

oder:

"...das fand ich im Mieterlexikon:
Fahrräder darf der mieter sowohl in seiner Wohnung (soweit geeignete unterstellmöglichkeitvorhanden) als auch in seinem keller unterstellen, weil von einem fahrrad keine gefahr für die gemieteten Räume ausgeht (§§ 535,550 BGB)
Im Hausflur, Kellergang usw darf ein Fahrrad nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, es sei denn, daß anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist, dies gilt auch für das Abstellen auf dem Hof ( AG Charlottenburg GE 82, 87)" (www.wer-weiss-was.de)

oder

"Fahrräder

Das Rad kann im Fahrradkeller, eigenen Keller, sogar in der Wohnung abgestellt werden. Dagegen ist es in der Regel verboten, das Rad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken. Das ist allenfalls für kurze Zeit zulässig bzw. mit Zustimmung des Vermieters, soweit die Mitbewohner nicht gestört werden." (www.mieterbund.de)

oder...such selbst, Antworten findest Du genug.
 
Oh mein Gott, Amtsgerichte sind die unterste Kette der vertikalen Judikative. Von daher ist's ja nun nicht verwerflich sich mehrere Urteile angucken zu wollen.
 
Das treppehaus, DAS GANZE TEIL ist nen Fluchtweg, das bezieht sich nicht direkt darauf, wo man langlaufen kann. Wenn du nen 10m breiten flur hast, würde es deiner meinung nach ausreichen in der mitte nen 3m gang zu lassen, da passen ja alle durch. Und links und rechts kann ich dann stapeln?

NEIN. Der ganze "raum" ist ein fluchtweg. Abgrenzt wird dieser durch feuerfeste oder feuerbeständige wände.
Man spricht hier auch von Brandlasten. Der fluchtweg hat dafür zu sorgen, dass dieser bereich SO LANGE WIE MÖGLICH rauch, rauchgas und feuerfrei bleibt. Jeder gegenstand stellt eine brandlast dar.

EDIT:
Ich glaube du willst hier nur antworten die deiner sache dienlich sind. Deswegen wünsche ich dir von ganzem herzen, dass wegen diesem fahrrad mal im brandfall einer drauf geht, dann kannst du bis an dein lebensende drüber nachdenken, ob dieses stückchen eisen und gummi es wert war, dass ein menschenleben ausgelöscht wurde.

Denk drüber nach.
 
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stell dein fahrrad doch bei dir in den flour der wohnung?
und wenn der keller feutcht ist, ist das nicht so schlimm wenn du das fahrrad jeden tag nutzt ! du solltest nur drauf achten das du es woechentlich putzt und die bautenzuege etc. pflegst damit nichts anfangen kann zu rosten

MFG: AeroxRacer :p
 
Also hier mal ein kleines Bildchen vielleicht beruhigen sich dann auch die Hardcore Feuerwehrmänner hier. Und ja, bei einem Urteil das mir direkt Recht gibt, würde mir wahrlich weiterhelfen. Ist ja auch nicht verwerflich. Bei einem Unfall wollt ihr ja auch nur Zeugen die Euch bescheinigen keine Schuld zu haben und nicht 10 Leute, die meinen das ihr Schuld seid. Das ist natürlich.
 

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das ist total latte! der flour koennte auch 50m breit sein trotzdem darf nichts im weg stehen :wall: ist das so schwer zu verstehen?

im brandfall koennte sogar der kleinste karton ein menschenleben kosten

MFG: AeroxRacer :p
 
Du hast nicht begriffen. Wo ist da die abgrenzung? Ich seh keine. Also gehört dieser bereich zum treppenhaus, punkt aus. Somit fluchtweg(AUCH WENN DA KEINER LANG RENNT), ergo gehörts da net hin.

Und das nichts mit feuerwehrmann zu tun.

Wir reden hier nicht von einem komischen unfall wo nen stückchen blech verbogen ist. Wir reden hier von einem menschenleben.

Stell dir einfach vor, deine vater verbrennt, weil der nachbarsjunge der meinung war sein BMX rad im treppenhaus abzustellen.

Wurdest du dann sagen, ich kanns verstehen, das fahrrad war dir wichtig. Anscheinen ja.
Es gefährdet leben, auch DEINS. Wenn dir das scheiß egal ist, was es offensichtlich ist, dann stell deinen ganzen unrat da ab.
 
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Schade...jetzt, wo der Verstand aufhört und die billige Unterhaltung anfängt, werd ich müde. Bis die Tage :d

Einen Rat noch von mir: Wenn du eine "Bestätigung" für deine eigene Meinung brauchst, dann wende dich bitte nicht an ein Forum. Es kann durchaus sein, dass da auch Leute rumlaufen, die Ahnung von der Materie haben...


Einer hats bereits richtig erkannt:
rambo1990 schrieb:
Wartest du jetzt so lange bist einer sagt das du das Rad weiterhin im Treppenhaus stellen darfst?
 
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Es kann durchaus sein, dass da auch Leute rumlaufen, die Ahnung von der Materie haben...

So tun als ob man Ahnung hat kann jeder. Dann gebt mir bitte mal ein Szenario, in dem jemand wegen des Fahrrad das irgendwo in einer Ecke steht, die man nur erreicht wenn man von der Treppe, dem eigentlichen Fluchtweg, abweicht, im Flammenmeer stirbt...

Da bin ich ja mal bespannt.
 
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