tackleberry
Enthusiast
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Vorgeschichte: Ich stelle mein Fahrrad (teures MTB) im Treppenhaus ab und zwar links vom Treppengeländer. Nur rechts geht es aufwärts. Er versperrt also niemanden den Weg und beschwert hat sich bisher auch noch kein Mieter.
Gründe:
1. Abnutzung/Verschleiß der Teile bei schlechten Wetter, gerade im Winter.
2. Im Innenhof kann ich es nur an die Säulen anschließen über denen die Balkone sind. Dann aschen mir die scheiß rauchenden Nachbarn aber immer den Sattel und die Reifen/Bremsen/Kassette voll. Außerdem haben die Mieter im 1. OG immer die dumme Angewohnheit Ihren Balkonboden abzufeilen oder dort sonstige Holzarbeiten zu verrichten, wobei die tolle Späne dann genau dort landen wo es auch die Asche tut.
Nunja,
heute bin ich einen Zettel im schönsten Hauptschuldeutsch an meinem Fahrrad mit folgendem Text:
Mal abgesehen davon das nun sehr diskussionwürdig ist, inwiefern "da sie nicht verstanden haben" gemeint ist, da ich bisher noch kein anderes Schreiben erhalten habe sondern lediglich letztens mein nagelneuer Continentalreifen samt Schlauch aufgeschlitzt wurde, meine ich mich erinnern zu können, das ein Gericht zuletzt bestätigt hat, das Mieter auch das Treppenhaus zum Abstellen von Sachen nutzen können.
Ihr stresst Euch doch auch ständig mit allerhand Spezialisten rum. Hat jemand da evt. eine handfeste Regelung/Rechtsprechung/Gesetz parat? Und ja zu Mr. Hausmeister zu beschuldigen meinen Reifen aufgeschlitzt zu haben würde nur zu einem Eigentor führen. Ist mir schon klar. Allerdings würde mich mal interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage der Spezi mein Rad entfernen lassen will, zumal ich nicht direkt schriftlich darauf hingewiesen wurde bzw. er den Zugang nicht beweisen könnte und das Rad auch niemanden behindert.
Gründe:
1. Abnutzung/Verschleiß der Teile bei schlechten Wetter, gerade im Winter.
2. Im Innenhof kann ich es nur an die Säulen anschließen über denen die Balkone sind. Dann aschen mir die scheiß rauchenden Nachbarn aber immer den Sattel und die Reifen/Bremsen/Kassette voll. Außerdem haben die Mieter im 1. OG immer die dumme Angewohnheit Ihren Balkonboden abzufeilen oder dort sonstige Holzarbeiten zu verrichten, wobei die tolle Späne dann genau dort landen wo es auch die Asche tut.
Nunja,
heute bin ich einen Zettel im schönsten Hauptschuldeutsch an meinem Fahrrad mit folgendem Text:
Sehr geehrter Mieter.
Da sie nicht verstanden haben, dass Fahrrad auf dem Innenhof abzustellen ist. werde ich es nächste kostenpflichtig entfernen lassen.
Hausmeister
Mal abgesehen davon das nun sehr diskussionwürdig ist, inwiefern "da sie nicht verstanden haben" gemeint ist, da ich bisher noch kein anderes Schreiben erhalten habe sondern lediglich letztens mein nagelneuer Continentalreifen samt Schlauch aufgeschlitzt wurde, meine ich mich erinnern zu können, das ein Gericht zuletzt bestätigt hat, das Mieter auch das Treppenhaus zum Abstellen von Sachen nutzen können.
Ihr stresst Euch doch auch ständig mit allerhand Spezialisten rum. Hat jemand da evt. eine handfeste Regelung/Rechtsprechung/Gesetz parat? Und ja zu Mr. Hausmeister zu beschuldigen meinen Reifen aufgeschlitzt zu haben würde nur zu einem Eigentor führen. Ist mir schon klar. Allerdings würde mich mal interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage der Spezi mein Rad entfernen lassen will, zumal ich nicht direkt schriftlich darauf hingewiesen wurde bzw. er den Zugang nicht beweisen könnte und das Rad auch niemanden behindert.
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