Killer Wi-Fi 6 AX1650 im XMG Pro 17 im Test

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killer-ax1650.jpg
Inzwischen haben wir in WLAN-Netzwerken zumindest theoretische Datenübertragungsraten erreicht, die weit über ein Gigabit pro Sekunde hinausgehen. Ob solch hohe Datenübertragungsraten immer Sinn machen, sei einmal dahingestellt und dennoch gibt es natürlich Netzwerk-Hardware, welche noch viel mehr verspricht. Wir haben uns in diesem Zuge die WLAN-Netzwerkkarte Killer Wi-Fi 6 AX1650 in einem XMG Pro 17 angeschaut.
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Ein Benchmark vs. den normalen Intel AX200 wäre interessant gewesen, weil ich habe lieber einen normalen Intel Adapter ohne Software-Müll in meinem Notebook/PC stecken als so ein "Killer" Teil.
 
Ein Benchmark vs. den normalen Intel AX200 wäre interessant gewesen, weil ich habe lieber einen normalen Intel Adapter ohne Software-Müll in meinem Notebook/PC stecken als so ein "Killer" Teil.

Dies hat auch seinen Grund, denn das Wi-Fi 6 AX1650 Modul ist zu Intels AX200 identisch. River Networks verwendet hier die Hardware von Intel und strickt sein eigenes Produkt drum herum.

Also was für die Mülltonne.
 
Ein Benchmark vs. den normalen Intel AX200 wäre interessant gewesen, weil ich habe lieber einen normalen Intel Adapter ohne Software-Müll in meinem Notebook/PC stecken als so ein "Killer" Teil.

In der Datenübertragungsrate wird man keinen Unterschied feststellen.
 
„volles Potential des Moduls und Geschwindigkeiten jenseits der GBit/s-Grenze erfordern auch einen entsprechend schnellen WLAN-Router“

Hä? Wieso ist das ein Negativpunkt?! Das ist doch ganz normal... nur wenn Punkt A liefert kann auch Punkt B bringen und eben andersherum.
Das sind physikalische Gesetze, dass kann man doch nicht als Nachteil gegenüber der Karte betrachten... nicht mal ansatzweise.
 
Und was ist mit Leuten, die schon die Intel-Karte im Notebook drin haben?
Für den Fall wäre es begrüßenswert, wenn es die Software auch einzeln ohne Hardware gäbe.
 
Wozu brauchst du diese bescheuerte Software ? Völlig unnötig, genau wie die ganze Killer-NIC Palette.
 
Wäre schön, wenn dies durch einen direkten Vergleich zum gleichen Intel-Adapter mit Standardtreibern untermauert würde. Natürlich vor Allem die Latenz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe nicht wieso man sich freiwillig Killer holt. Lieber einen anständigen Intel-Chip und man hat mit Treibern und Kompatibilität nie Probleme. Egal welches OS, egal in wie vielen Jahren.

Irgendwann supportet Killer irgendeine OS-Version nicht mehr und das Ding wird nutzlos.
 
Verstehe nicht wieso man sich freiwillig Killer holt. Lieber einen anständigen Intel-Chip und man hat mit Treibern und Kompatibilität nie Probleme. Egal welches OS, egal in wie vielen Jahren.

Irgendwann supportet Killer irgendeine OS-Version nicht mehr und das Ding wird nutzlos.
Sehe auch keinen Mehrwert in den Killer Dingern, aber scheint wohl mit dem Intel-Treiber zu laufen.
 
„volles Potential des Moduls und Geschwindigkeiten jenseits der GBit/s-Grenze erfordern auch einen entsprechend schnellen WLAN-Router“

Hä? Wieso ist das ein Negativpunkt?! Das ist doch ganz normal... nur wenn Punkt A liefert kann auch Punkt B bringen und eben andersherum.
Das sind physikalische Gesetze, dass kann man doch nicht als Nachteil gegenüber der Karte betrachten... nicht mal ansatzweise.
Hatten wir bei dem test zum amd threadripper. Da war es ein negativpunkt an der cpu, dass die meiste software die vielen threads nicht nutzen kann.
 
Bei Software hat man aber nicht die freie Auswahl, ein Passende zu finden, die Alles so macht und kann wie man's will und dabei noch möglchst viele Threads der CPU auszunutzen, weil es diese optimale Kombination in den meisten Fällen einfach nicht gibt, wodurch eine CPU mit serh vielen Threads tatsächlich häufig weitestgehend nutzlos enden wird.
Einen AP oder WiFi-Router kaufen, der den benötigten Übertragungsstandard beherrscht ist hingegen gar kein Problem, sogar eher ganz einfach, weil die Router im Normalfall immer zuerst die neuen Standards adaptieren, und schon in Auswahl verfügbar sind, wenn die passenden Gegenstücke auf den Markt kommen.
Also in diesem Falle ist eine solche Abwertung überhaupt nicht gerechtfertigt.
 
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