Cheaten erlaubt: EuGH sieht in Schummel-Software keine Urheberrechtsverletzung

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In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Cheat-Software, die Daten im Arbeitsspeicher ändert, nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Im aktuellen Fall ging es um Cheat-Software, die Nutzern eines Rennspiels auf der PlayStation Portable erweiterte Spielvorteile wie unbegrenzte Turbonutzung ermöglichte. Sony, der Hersteller der PlayStation, hatte argumentiert, die Software verletze das Urheberrecht am Spiel, da durch die Modifikationen das Spielerlebnis direkt beeinflusst werde.
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Es ist mein Arbeitsspeicher in meinen Vier Wänden und in denen fiste ich was, wen und wie ich will. Solange es nicht Online ist, oder andere zu Schaden kommen, solls mir so richtig egal sein und Sony auch. Aber w8, es ist Sony.
 
Keine Ahnung ob ich nicht die Zielgruppe bin.
Aber: gibt es nicht wichtiger Dinge mit denen sich die Justiz auf EU Ebene beschäftigen kann?
 
Keine Ahnung ob ich nicht die Zielgruppe bin.
Aber: gibt es nicht wichtiger Dinge mit denen sich die Justiz auf EU Ebene beschäftigen kann?
Natürlich nicht Sony möchte für seine gezahlten Steuergelder(?) auch service haben, egal wie banal es ist.
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Es ist mein Arbeitsspeicher in meinen Vier Wänden und in denen fiste ich was, wen und wie ich will. Solange es nicht Online ist, oder andere zu Schaden kommen, solls mir so richtig egal sein und Sony auch. Aber w8, es ist Sony.
Das Problem ist halt das sich Politik und Justiz hat überreden lassen das Software nicht 1:1 wie ein physikalisches Produkt zu behandeln ist.
Dort kann dir keiner Verbieten deine Seifenkiste für private zwecke zu pimpen oder deinen PC/Laptop oder TV zu verändern oder zu manipulieren.

@minimii
Die müssen einfach nur digitale Güter 1:1 mit physikalischen gleich setzen mit dessen Rechtsfolgen und schon brauch es nicht mehr unnötige Entscheidungen zu erheben bei dem man schon den Ausgang logisch herausziehen könnte.
 
Da ist was dran.
Aber dann sollten die Rechteinhaber konsequenter auch darüber nachdenken ob sie Lizenzen, digitale Kopien oder, nennen wir es mal so, "Subscriptions" zu einer Nutzung digitaler Inhalte verkaufen.

Ich bin da nur Laie, aber aus meiner Sicht würde das eine bessere Abgrenzung ermöglichen was der Nutzer wie wann wo darf.

Finde die vor kurzem gemachte Änderung bei steam beispielsweise sehr spannend.
Wenn ich nun dort ein Spiel kaufe ist es nicht mehr vollständig als Kopie in meinem Besitz.
Das ist schade.
War es das denn vorher? Gute Frage. Eventuell nur nicht rechtssicher gekennzeichnet.

Früher konnte ich Dark Project kaufen und damit machen was ich wollte.

Wenn ich nun eine Lizenz für was auch immer kaufe kann mir Sony theoretisch das Spiel im Nachgang entfernen lassen.

Bei Horizon konnte man die alte Version nun nicht mehr kaufen.
Wäre es damals für die Käufer schon nur eine Lizenz zur Nutzung gewesen, von der Kennzeichnung her, wären aus meiner Sicht einige Leute bei Sony nah dabei gewesen zu sagen: einmal entfernen für alle.

Wie gesagt sry: sehr laienhaft von mir.
Aber der Besitz von physischen Datenträger wird doch wieder attraktiv?
Siehe Musik, Filme...
 
Ich warte nur drauf das entschieden wird, dass alle Onlinemedien ewig bereitgestellt werden müssen.
Damit dieser "Lizenz" Schwachsinn ein Ende hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange es Single Player Cheats sind, habe ich da kein Problem mit und den Herstellern sollte es auch egal sein.
 
Es ist mein Arbeitsspeicher in meinen Vier Wänden und in denen fiste ich was, wen und wie ich will. Solange es nicht Online ist, oder andere zu Schaden kommen, solls mir so richtig egal sein und Sony auch. Aber w8, es ist Sony.
Moment... Die Sache hat man sich nicht so zurecht gelegt, daß es nur um "Online" und die Interaktionen mit anderen Spielern ging? Dann wäre das wirklich sehr schwach durchdacht gewesen.
 
Finde ich gut, dass die Hersteller sich auf wirkliche Kernthemen konzentrieren und auch die Judikative korrekte Prioritäten setzt.
 
Keine Ahnung ob ich nicht die Zielgruppe bin.
Aber: gibt es nicht wichtiger Dinge mit denen sich die Justiz auf EU Ebene beschäftigen kann?
Die Justiz darf - zum Glück! - nicht entscheiden, womit sie sich beschäftigt. Wenn du deinen Nachbarn verklagen willst, auch wenn es erfunden wäre, muss sich die Justiz erstmal damit beschäftigen.
 
Finde die vor kurzem gemachte Änderung bei steam beispielsweise sehr spannend.

Vor kurzem bei Steam? Ging es da nicht nur um die Klassifizierung des Jugendschutzes von Spielen?

Wenn ich nun dort ein Spiel kaufe ist es nicht mehr vollständig als Kopie in meinem Besitz.
Das ist schade.
War es das denn vorher?

Das waren sie nie. Selbst als man noch CDs gekauft hat. An dem Inhalt, also dem Spiel selbst, erwirbt man nur ein Nutzungsrecht. Das ist auch nicht neu. Allerdings ist es beispielsweise möglich, dieses Nutzungsrecht selbst zu verleihen oder zu verkaufen. Das verweigern aber alle großen Plattformen, was innerhalb der EU allerdings nicht erlaubt ist. Nur leider macht das entsprechende Verfahren wohl kaum Fortschritte.
 
Sony macht sich wirklich überall unbeliebt, PSN Zwang auf PC für Horizon Zero Dawn Remastered, geplanter (und erst mal abgesagter) PSN Zwang für Helldivers 2 und nun das.
 
Wenn ich nun eine Lizenz für was auch immer kaufe kann mir Sony theoretisch das Spiel im Nachgang entfernen lassen.
Jajn es gibt eine definierte Nutzungszeit der Dienstleistung ansonsten hast du das Recht dein Geld zurück zu bekommen.
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Der Digital Zwang hat nur einen Sinn: Abhängigkeit
 
Natürlich nicht Sony möchte für seine gezahlten Steuergelder(?) auch service haben, egal wie banal es ist.
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Das Problem ist halt das sich Politik und Justiz hat überreden lassen das Software nicht 1:1 wie ein physikalisches Produkt zu behandeln ist.
Dort kann dir keiner Verbieten deine Seifenkiste für private zwecke zu pimpen oder deinen PC/Laptop oder TV zu verändern oder zu manipulieren.

@minimii
Die müssen einfach nur digitale Güter 1:1 mit physikalischen gleich setzen mit dessen Rechtsfolgen und schon brauch es nicht mehr unnötige Entscheidungen zu erheben bei dem man schon den Ausgang logisch herausziehen könnte.
Ein digitales Produkt ist aber nun mal nicht physisch und sollte daher auch nicht so behandelt werden.
Ob und wie du an deinem Thermomix rumbastelst, hat auf meinen Thermomix keinen Einfluss, es sei denn du legst das örtliche Stromnetz lahm.
 
Jajn es gibt eine definierte Nutzungszeit der Dienstleistung

Tatsächlich? Wie lang ist die?
Meines Wissens nach, können die Plattformen selbst darüber entscheiden, wie lange sie etwas zur Verfügung stellen. Ein festes Zeitfenster gibt es da nicht. Das segnet man so auch bei jedem Kauf ab. Sollte dahingehend Leistung "frühzeitig" gemindert oder ganz entzogen werden wäre nur ein Hebel über die guten Sitten denkbar.
 
ohne den Quell- oder Objektcode des Spiels direkt zu modifizieren.
Das sollte auch legal sein, wenn ich das Spiel gekauft habe und es dann auf meiner Festplatte liegt muss ich rechtlich in der Lage sein es auch so zu verändern wie ich möchte. Das ist ja schon massiv grotesk das wenn man an einen Richter mit Dachschaden kommt man sich im krassesten Fall schon strafbar machen würde wenn die HDD durch einen Bitflip die Spieldaten verändert hat.
Das Urheberrecht ist in seiner aktuellen Form echt einfach nur noch pervers und viel zu ausladend, da muss echt viel ersatzlos gestrichen werden.
 
Das sollte auch legal sein, wenn ich das Spiel gekauft habe und es dann auf meiner Festplatte liegt muss ich rechtlich in der Lage sein es auch so zu verändern wie ich möchte. Das ist ja schon massiv grotesk das wenn man an einen Richter mit Dachschaden kommt man sich im krassesten Fall schon strafbar machen würde wenn die HDD durch einen Bitflip die Spieldaten verändert hat.
Das Urheberrecht ist in seiner aktuellen Form echt einfach nur noch pervers und viel zu ausladend, da muss echt viel ersatzlos gestrichen werden.

Nein überhaupt nicht. Der Vergleich ist schwach, da es eben kein physikalisches Gut ist, aber es illustriert den Standpunkt.
Wenn du dir ein Fahrrad mietest, es umlackierst und den Sattel und die Bereifung wechselst es zurück bringst, dann brauchst du dich auch nicht wundern, dass der Vermieter dir eins über den Kopf zieht.

Du erwirbst kein Eigentum sondern ein Nutzungsrecht.
 
Ich erinnere mich noch an die Vorläufer solcher Schummelprodukte,

es hieß glaube ich Game Genie oder so ähnlich, für das Sega Mega Drive und Nintendo SNES bzw. Super Nintendo.:geek::alien:
 
Ein digitales Produkt ist aber nun mal nicht physisch und sollte daher auch nicht so behandelt werden.
Es geht um cheaten bei Multiplayer Games, nicht um die Eigentumsrechte von digitalen Produkten als solche.
Niemand wird geschädigt wenn ich meine Copy von God Of War patche, ein Cheater schädigt aber das Spielerlebnis der Mitspieler bei Multiplayer und damit auch den Plattformanbieter.
Was aber auch auf kaufbare Vorteile zutrifft, die sind in meinen Augen nichts anderes als ein Cheat.
Wer so was in seine Spiele einbaut, braucht sich über mangelnde Moral der Cheater nicht zu beschweren.
 
Es geht um cheaten bei Multiplayer Games, nicht um die Eigentumsrechte von digitalen Produkten als solche.
Niemand wird geschädigt wenn ich meine Copy von God Of War patche, ein Cheater schädigt aber das Spielerlebnis der Mitspieler bei Multiplayer und damit auch den Plattformanbieter.
Was aber auch auf kaufbare Vorteile zutrifft, die sind in meinen Augen nichts anderes als ein Cheat.
Wer so was in seine Spiele einbaut, braucht sich über mangelnde Moral der Cheater nicht zu beschweren.
Hää?

Hast du überhaupt gelesen worauf ich geantwortet habe?

Die müssen einfach nur digitale Güter 1:1 mit physikalischen gleich setzen mit dessen Rechtsfolgen und schon brauch es nicht mehr unnötige Entscheidungen zu erheben bei dem man schon den Ausgang logisch herausziehen könnte.
 
Ist eh wayne, wir haben hier seit ca. 25 Jahren (also da, wo man bemerkt hat, dass es hier Geld gibt) eine starke Lobby, die ihrer Gewohnheit nach einfach irgendwas (von dem man maximal profitiert) macht (auf der Entscheidungsgrundlage von Leuten, die weder Ahnung noch Interesse an der Materie haben).

Frei nach Georg Kreisler:
 
sony ist einfach zu faul auf anticheat
 
Einfach in die Lizenzbedingungen, die man beim installieren anklicken/annehmen muss, eine Vertragsstrafe fürs Cheaten reinschreiben...
... wäre spannend, wiesich das dann verhält.

Dass von den Business-Boomern noch keiner auf diese Idee gekommen ist?
Ist auch alles kein Thema, online-Konto und TPM sei Dank, weiss auch gleich, wers war.
 
ja, die Strategie von Sony daraus eine Urheberrechtsverletzung zu machen ist ohnehin schon am Thema vorbei
Darum ging es nur nicht.

Die Aussage war: Last uns digitale Güter wie Physische Behandeln.
Meine Aussage war: Digitale sind nicht physisch und sollten daher auch nicht als solche behandelt werden.

Nicht mehr. Nicht weniger.
 
Die Aussage war: Last uns digitale Güter wie Physische Behandeln.
Meine Aussage war: Digitale sind nicht physisch und sollten daher auch nicht als solche behandelt werden.
Dann gibt es keine digitalen Güter, wenn ich über etwas nach dem Kauf nicht das absolute Eigentumsrecht habe, dann ist es nur eine Dienstleistung.
 
Darum ging es nur nicht.

Die Aussage war: Last uns digitale Güter wie Physische Behandeln.
Meine Aussage war: Digitale sind nicht physisch und sollten daher auch nicht als solche behandelt werden.

Nicht mehr. Nicht weniger.
Die Ansicht teile ich nicht, das ist ein rausreden bei Mängeln, bei Sicherheitsverletzungen etc.
Bei einem physikalischen Produkt habe ich gewisse Rechte an ein mangelfreies Produkt.
Software ist bereits ab kauf schon mehr oder weniger mangelhaft und ein versteckter Mangel - nehmen wir mal ein ein Computerspiel das im Endgegner Level abstürzt und das Spiel sich nicht beenden(abschließen) lässt ist definitiv ein Mangel.
Bei einem Produkt das ich physikalisch per Fernabsatz erwerbe kann es sogar innerhalb einer gewissen Frist zurücksenden, selbst wenn es gebraucht wurde wenn ein Mangel bekannt ist.

Genau das ist halt das problem das man Digitale Güter nicht physikalisch behandelt und dann wird ja quasi argumentiert ich besitze ja nichts, also kann ich ja nichts umtauschen oder zurückgeben usw. wenn Software so wie Hardware behandelt würde, müsste die Qualität der Software ansteigen.

Das Problem hat man ja jetzt schon das die Software Riesen ihre Produkte hinter einer Dienstleistung verstecken. Das heißt die Software wird nur ein Anteil der Dienstleistung und die Dienstleistung wird zum Produkt. Dadurch ist es ähnlich wie in der Physikalischen Welt dort ist es noch schwieriger was umzutauschen und das Produkthaftungsgesetz wirkt auch bei einer Dienstleistung nicht mehr.

Am ende ist es relativ egal was es ist und wie es ist. Was zählt das es für den Konsumenten keine Nachteile gibt. Aktuell hat der Kunde mit Software eigentlich nur Nachteile, denn wirkliche Ansprüche kann man nie durchsetzen und alles was man schon Jahrzehnte vorher bei physikalischen Produkten Juristisch durchgeboxt hat muss man bei Software nochmal durchkauen... mit erstaunlichen Analogien in der Rechtsprechung zu echten Produkten... deshalb mein Anspruch das es sinnvoller wäre es wie physische zu behandeln.

Ich meine ich kaufe einen virtuellen Hammer in einem Online Spiel. Was ist dieser Hammer? Der ist nicht echt, ich besitze ihn nicht mal. Gut das Online Spiel selbst ist eine Dienstleistung. Aber was stellt dieser Hammer dann dar? Ein gebuchter Service? Weil geistiges Eigentum ist es nicht wirklich weil ich an den hammer keinerlei Ansprüche erwerbe.
Wie sieht es hier mit Rückgaberecht aus? Software sagt nein, wäre das Hardware könnte ich sagen der Hammer taugt mir nicht also geht der zurück.
 
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