Cheaten erlaubt: EuGH sieht in Schummel-Software keine Urheberrechtsverletzung

Die Ansicht teile ich nicht, das ist ein rausreden bei Mängeln, bei Sicherheitsverletzungen etc.
Bei einem physikalischen Produkt habe ich gewisse Rechte an ein mangelfreies Produkt.
Software ist bereits ab kauf schon mehr oder weniger mangelhaft und ein versteckter Mangel - nehmen wir mal ein ein Computerspiel das im Endgegner Level abstürzt und das Spiel sich nicht beenden(abschließen) lässt ist definitiv ein Mangel.
Bei einem Produkt das ich physikalisch per Fernabsatz erwerbe kann es sogar innerhalb einer gewissen Frist zurücksenden, selbst wenn es gebraucht wurde wenn ein Mangel bekannt ist.

Genau das ist halt das problem das man Digitale Güter nicht physikalisch behandelt und dann wird ja quasi argumentiert ich besitze ja nichts, also kann ich ja nichts umtauschen oder zurückgeben usw. wenn Software so wie Hardware behandelt würde, müsste die Qualität der Software ansteigen.

Das Problem hat man ja jetzt schon das die Software Riesen ihre Produkte hinter einer Dienstleistung verstecken. Das heißt die Software wird nur ein Anteil der Dienstleistung und die Dienstleistung wird zum Produkt. Dadurch ist es ähnlich wie in der Physikalischen Welt dort ist es noch schwieriger was umzutauschen und das Produkthaftungsgesetz wirkt auch bei einer Dienstleistung nicht mehr.

Am ende ist es relativ egal was es ist und wie es ist. Was zählt das es für den Konsumenten keine Nachteile gibt. Aktuell hat der Kunde mit Software eigentlich nur Nachteile, denn wirkliche Ansprüche kann man nie durchsetzen und alles was man schon Jahrzehnte vorher bei physikalischen Produkten Juristisch durchgeboxt hat muss man bei Software nochmal durchkauen... mit erstaunlichen Analogien in der Rechtsprechung zu echten Produkten... deshalb mein Anspruch das es sinnvoller wäre es wie physische zu behandeln.

Ich meine ich kaufe einen virtuellen Hammer in einem Online Spiel. Was ist dieser Hammer? Der ist nicht echt, ich besitze ihn nicht mal. Gut das Online Spiel selbst ist eine Dienstleistung. Aber was stellt dieser Hammer dann dar? Ein gebuchter Service? Weil geistiges Eigentum ist es nicht wirklich weil ich an den hammer keinerlei Ansprüche erwerbe.
Wie sieht es hier mit Rückgaberecht aus? Software sagt nein, wäre das Hardware könnte ich sagen der Hammer taugt mir nicht also geht der zurück.

Spielen wir es einmal ganz kurz durch.
Wir setzten voraus, dass du ein Eigentumsrecht an einer Software erwerben würdest, wie du sie hättest, wenn du einen Stuhl erwirbst.

Dabei würden wir auf folgende Gegebenheiten stoßen:

Digitale Güter können ohne Qualitätsverlust und nahezu ohne Kosten unbegrenzt kopiert werden. Wenn digitale Güter wie physische Güter behandelt würden, könnten Verbraucher rechtmäßig Kopien erstellen und verteilen, was die Kontrolle über die Verbreitung unmöglich macht. Die Schutzmechanismen für geistiges Eigentum würden untergraben, da das Kopieren und Weitergeben digitaler Inhalte nicht mehr reguliert wäre.

Softwareentwickler, Musiker, Autoren und andere Kreative könnten erhebliche finanzielle Verluste erleiden, da ihre Werke frei kopiert und verbreitet würden. (Für private, nicht kommerzielle Zwecke) Ohne angemessenen Schutz und die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen, könnten Anreize für die Entwicklung neuer Software oder kreativer Werke sinken.

Abgesehen davon haben wir auch Risiko. Wenn jeder das Recht hätte, Software zu modifizieren und zu verteilen, könnten unsichere oder schädliche Versionen in Umlauf gebracht werden, was die Sicherheit von Nutzern gefährdet, weil sie im Zweifel den Unterschied nicht feststellen können.


Die bisherigen Lizenz Modelle, die die Nutzung von Software regeln, würden wegfallen und das wäre auch ein Problem für Open-Source-Projekte, da ihre Lizenzen und Schutzmechanismen nicht mehr greifen würden.

Die Einführung von Rückgaberechten wie bei physischen Gütern ist bei digitalen Produkten totaler nonsens, da digitale Güter nicht "zurückgegeben" werden können, ohne dass der Verbraucher sie weiterhin besitzt oder bereits konsumiert hat. Wie gebe ich ein gehörtes Hörbuch zurück? Oder einen Film?
 
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Die Einführung von Rückgaberechten wie bei physischen Gütern ist bei digitalen Produkten totaler nonsens, da digitale Güter nicht "zurückgegeben" werden können, ohne dass der Verbraucher sie weiterhin besitzt oder bereits konsumiert hat. Wie gebe ich ein gehörtes Hörbuch zurück? Oder einen Film?
Bleiben wir bitte bei den Spielen, denn hier geht es ja auch um Spiele☝️

Und Spiele kann man zurück geben, siehe Steam👊

 
:stupid:
 
:stupid:
Also wirklich, wenn schon, denn schon, dann das Original:giggle::LOL::ROFLMAO:


 
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Öhm, stimmt. Hast ja recht. Das war das erste vorgeschlagene Video. Ich werde mich bessern, versprochen :shot:
 
Bleiben wir bitte bei den Spielen, denn hier geht es ja auch um Spiele☝️

Und Spiele kann man zurück geben, siehe Steam👊

Die Rede war von digitalen Produkten. Und darauf habe ich geantwortet. Du kannst sie auch nicht einfach so zurück geben sondern in einem sehr engen Zeit Fenster. DLC gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem physikalischen Produkt habe ich gewisse Rechte an ein mangelfreies Produkt.
Software ist bereits ab kauf schon mehr oder weniger mangelhaft und ein versteckter Mangel - nehmen wir mal ein ein Computerspiel das im Endgegner Level abstürzt und das Spiel sich nicht beenden(abschließen) lässt ist definitiv ein Mangel.
Bei einem Produkt das ich physikalisch per Fernabsatz erwerbe kann es sogar innerhalb einer gewissen Frist zurücksenden, selbst wenn es gebraucht wurde wenn ein Mangel bekannt ist.

Kann es sein, dass dir die Kaufrechtsreform 2022 durchgegangen ist? Die bezieht sich überwiegend auf digitale Inhalte.

Die Rede war von digitalen Produkten. Und darauf habe ich geantwortet. Du kannst sie auch nicht einfach so zurück geben sondern in einem sehr engen Zeit Fenster. DLC gar nicht.

Doch, bei Verträgen seit dem 1.1.2022 schon.
 
Kann es sein, dass dir die Kaufrechtsreform 2022 durchgegangen ist? Die bezieht sich überwiegend auf digitale Inhalte.



Doch, bei Verträgen seit dem 1.1.2022 schon.
Kannst du gerne mal probieren. Kauf dir ein Spiel bei Steam, spiel es 10 Stunden und versuche dann es zurück zu geben.
 
Kannst du gerne mal probieren. Kauf dir ein Spiel bei Steam, spiel es 10 Stunden und versuche dann es zurück zu geben.

DAS ist auch etwas völlig anderes. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald mit dem Download oder dem Streamen des Produkts begonnen wird. Bis dahin ist der Kauf aber bis zu 14 Tage widerrufbar. Das ist analog zu physischen Gütern im Fernabsatzhandel: Dort erlischt das Widerrufsrecht auch bei allem, was über das Begutachten und Testen im Geschäft hinausgeht. In so einem Fall kann der Verkäufer den Widerruf verweigern oder Wertersatz fordern.
 
DAS ist auch etwas völlig anderes. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald mit dem Download oder dem Streamen des Produkts begonnen wird. Bis dahin ist der Kauf aber bis zu 14 Tage widerrufbar. Das ist analog zu physischen Gütern im Fernabsatzhandel: Dort erlischt das Widerrufsrecht auch bei allem, was über das Begutachten und Testen im Geschäft hinausgeht. In so einem Fall kann der Verkäufer den Widerruf verweigern oder Wertersatz fordern.
Das stand auch außer Frage. Lies dir doch die Posts mal durch. Also wenn ich es nicht komplett falsch verstanden habe, ging es nicht darum ein nie genutztes Produkt wieder zurück zugeben sondern eines mit dem ich nicht zufrieden bin.
 
Das stellt einen irrelevanten Motivirrtum dar. Der spielt bei Fernabsatzgeschäften innerhalb der ersten 14 Tage nur deshalb keine Rolle, weil es keinen Grund für einen Widerruf bedarf. Bei Verträgen über digitale Inhalte erlischt das Widerrufsrecht aber bei Beginn des Downloads. Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, das digital bereitgestellte Daten beliebig kopierbar sind. Das ist auch folgerichtig. Ich habe beispielsweise Valves Kulanz bei Cyberpunk 2077 ausgenutzt, indem ich das Spiel kaufte, herunterlud und mangels eines Kopierschutzes einfach kopierte. Im Anschluss gab ich das Speil an Valve zurück und konnte trotzdem Cyberpunk spielen für 0€. Logisch dass das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.

Was daneben deutlich ausgeweitet wurde ist die Mängelgewährleistung bei digitalen Produkten: Unternehmer sind bei Verbraucherverträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen gemäß § 327d BGB dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen digitalen Produkte frei von Produkt- und Rechtsmängeln bereitzustellen. Im Falle einer dauerhaften Bereitstellung eines digitalen Produkts verjähren die Ansprüche nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums (§ 327j Abs. 2 BGB). Es herrscht eine Aktualisierungspflicht!
 
Das stand auch außer Frage. Lies dir doch die Posts mal durch. Also wenn ich es nicht komplett falsch verstanden habe, ging es nicht darum ein nie genutztes Produkt wieder zurück zugeben sondern eines mit dem ich nicht zufrieden bin.
Du solltest mal endlich die einzelnen Beiträge selbst lesen. Ständig modifizierst Du einzelne Aussagen zu Deinen eigenen Gunsten, nur um Recht zu haben.

Ist es Dir so wichtig Recht zu haben?

Es ist möglich ein Spiel zurück zugeben, siehe Beitrag 32.

Wenn man ein Spiel nicht länger als zwei (2) Stunden gespielt hat und keine 14 Tage vergangen ist.

Das Problem besteht eher darin, dass viele das System missbrauchen, weil man für bestimmte Spiele keine zwei Stunden benötigt, um es durchzuspielen. Siehe Link

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kannst du gerne mal probieren. Kauf dir ein Spiel bei Steam, spiel es 10 Stunden und versuche dann es zurück zu geben.
Hier hast Du z.B. die Steam-Regel zu Deinen eigenen Gunsten modifiziert, zwei Stunden und 14 Tage ist die Regel, was verstehst Du da nicht?

Es ist möglicht ein Spiel zurück zugeben, wenn es einen nicht gefällt.
 
Du solltest mal endlich die einzelnen Beiträge selbst lesen. Ständig modifizierst Du einzelne Aussagen zu Deinen eigenen Gunsten, nur um Recht zu haben.

Ist es Dir so wichtig Recht zu haben?

Es ist möglich ein Spiel zurück zugeben, siehe Beitrag 32.

Wenn man ein Spiel nicht länger als zwei (2) Stunden gespielt hat und keine 14 Tage vergangen ist.

Das Problem besteht eher darin, dass viele das System missbrauchen, weil man für bestimmte Spiele keine zwei Stunden benötigt, um es durchzuspielen. Siehe Link

Beitrag automatisch zusammengeführt:


Hier hast Du z.B. die Steam-Regel zu Deinen eigenen Gunsten modifiziert, zwei Stunden und 14 Tage ist die Regel, was verstehst Du da nicht?

Es ist möglicht ein Spiel zurück zugeben, wenn es einen nicht gefällt.
Hä?

Das habe ich doch selbst geschrieben, dass man auf Steam die Spiele in einem engen Zeitfenster zurückgeben kann.

Der Post auf den ich geantwortet habe sprach aber gar nicht von Spielen im Speziellen sondern von digitalen Gütern im Allgemeinen.

Und wie beschrieben trift das nicht mal auf Steam ganz zu, da du DLC zum Beispiel gar nicht zurück geben kannst. Und selbst da wo es geht, geht das nur mit DRM... Was hier ja auch viele ganz furchtbar finden.
 
Gefühlt hat hier keiner Rechtsstreit gelesen oder verstanden. Cheaten verstößt regelmäßig weiterhin gegen die Lizenz-/Nutzungsbedingungen und kann verfolgt werden. Nur muss das eben zivilrechtlich gemacht werden und nicht über das (Urheber-)Strafrecht, was die Unternehmen viel lieber hätten.
 
Die Einführung von Rückgaberechten wie bei physischen Gütern ist bei digitalen Produkten totaler nonsens, da digitale Güter nicht "zurückgegeben" werden können, ohne dass der Verbraucher sie weiterhin besitzt oder bereits konsumiert hat. Wie gebe ich ein gehörtes Hörbuch zurück? Oder einen Film?
Jajn, ein Film hat ein Anfang und ein Ende -natürlich kann dieser sehr schlecht sein, richtig. Aber der Mindestanspruch ist das ich beim Bezahlen diesen auch mindestens 1x sehen kann z. B im Kino. Software unter gewissen umständen nicht z. B Online Games oder auch Retail Produkte die Mangelhaft sind eben Bugs. Wir reden hier nicht vom künstlerischen sondern von technischem Inhalt.
Gerade mit so etwas wie DLCs.
Man kann ein Game für 80€ kaufen inklusive DLC.. bei dessen Inhalt ich nichts weiß noch content darüber ab Kauf gesehen habe (Gameplay) es gibt nur eine ungefähre Beschreibung was ich zu erwarten habe.

Das DLC kommt nach 12 Monaten auf den Markt.
Jetzt stelle ich fest das es überhaupt nicht mehr der Beschreibung des Entwicklers/Vorverkaufs entsprochen hat, weder technisch noch künstlerisch z. B es wird UWHD versprochen aber wurde nicht geliefert.
Man könnte sagen es ist ein Versteckter Mangel oder eine Arglistige Täuschung.
Laut deiner Ansicht ist es jetzt völlig Okay das ich keine Ansprüche daran mehr habe.

Das gibt es bei vielerlei Software auch MS hat mit Windows 10/11 viel versprochen und wenig gehalten. Jedes Jahr ändert sich die Richtung von MS Windows und dessen Office Produkten. Ich hab als Kunde keinerlei handhabe nachdem ich das Produkt einmal gekauft habe. (wenn es dir nicht mehr gefällt kannst du ja aufhören es zu benutzen, aber Geld zurück gibt es ja nicht). Es kommt eine Änderung der AGBs der man zwar nach großen Update zustimmen kann haben aber zur Folge das ich bei Ablehnung aber auch kein Geld zurück bekomme sondern nur das Produkt nicht mehr nutzen kann. (Sicherheitsupdates werden entsagt wenn ich nicht mindestens Feature Version XY installiert habe nach einer Zeit)

Oder wie bei EA/Ubisoft etc. Du kaufst das Produkt es brauch keinen Online Zugang beim Kauf. Dann kommt ein großes Update 1-2 Jahre später -Nur noch per Online Zugang möglich. Ja es geht noch Offline aber zuerst man sich erstmal einen Online Account machen um überhaupt wieder spielen zu können.
Du stehst das als Kunde absolut im schlauch.

Bei einem physikalischen Produkt gibt es sogar sowas wie Rückruf bei dem die Produkte auch noch nach dem kauf gewartet werden oder Mängel auf Kosten des Herstellers behoben werden. Weil hier ein Produkthaftungsgesetz wirkt.
Bei Software ist was nach ein paar Wochen passiert einfach Glückssache ob noch investiert/nachgebessert wird oder nichts mehr passiert. Da würde kein Hersteller nach 2 Jahren die Sitzheizung ausbauen und dann nochmal Geld verlangen wenn ich wieder eine haben will)

Kleiner Nachtrag: am fiestesten sind Freemium Geschichten die eigentlich Glückspiel sind.
Beim Vorabzugang/Beta hast du in den Lootboxen eine relativ faire Chance und man bekommt auch etwas startguthaben um die anzufixen... zufällig sinkt die statistische Chance nach einigen patches je weiter der Progress der Spieler ist - nach dem sich die Leute Guthaben oder Kartenpakete etc. gekauft haben.
Das ist schon betrügerisch. Aber hey ist ja Software man hat die selben Chancen wie bei illegalen Straßen Hütchenspielern.
Genauso wie dieser eine Anticheat Treiber von Valorant der sogar Hardware beschädigt hat. https://www.pcgames.de/Valorant-Spiel-72569/News/anti-cheat-onlune-shooter-riot-kuehlung-1349667/

So da es sich um Software handelt "Die Entwickler äußerten sich inzwischen - etwas schwammig - zur Situation: "Wir arbeiten an Möglichkeiten, um die Erfahrung zu verbessern. Unsere aktuellen Benachrichtigungs-Popups sind nicht so gut wie sie sein könnten und wir suchen nach Möglichkeiten, euch mehr Kontrolle über die Funktionsweise von Vanguard zu geben. Wir freuen uns, alles zu tun, um dies für alle reibungsloser zu gestalten, solange es keine Möglichkeit für Cheater eröffnet. Erwartet Verbesserungen vor dem offiziellen Launch.""
Ich hab rechtlich keine Handhabe. Ich hab einfach "pech gehabt" es handelt sich ja um Software ohne Haftung.

Aktuell stehe ich als Kunde Juristisch im absoluten Nachteil Mängel effektiv anzufechten. Das ist fast unmöglich. Die meisten Händler sind Kulant und erlauben sogar in den ersten Tagen ein Zurückbringen oder die Rücknahme wenn ich darlegen kann es nicht geklappt hat zu installieren etc.

Aber einige Wochen später nach Kauf keine Chance. Natürlich hat Software einen gewissen Entwicklungsprozess und diesen muss man hier etwas mildernd akzeptieren, gerade leute die selbst aus der IT Branche sind ober Entwickler oder Administratoren etc. können das nachvollziehen. Aber deshalb sollte es auch da auch für den Endkunden einen Investitionsschutzgeben.

Ein Musikstück oder Kinofilm verändert sich nicht mehr nach dem Kauf. Das ist absolut gekauft wie gesehen/gehört.
Software eben nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

@cresent15 mir gehts nicht darum dem Softwareentwickler selbst ans Bein zu Pinkeln der ist oftmals wie in der physikalischen Welt Produktentwickler bzw. Produktionsmitarbeiter, aber nicht der BWLer der das ganze Geschäft mit dem Kunden konzeptioniert - in der Regel zumindest nicht.

Hier ist häufig Management & Vertrieb Schuld, wenn mehr versprochen wird als das Produkt(Hardware/Software) hergeben kann. Der Wirtschaftliche Druck ist groß, aber der Haftungsdruck muss größer sein als der Gewinndruck.
Das ist der Hauptgrund warum Software teilweise ist wie sie ist. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen, traue ich No-Name Software Anbietern nicht. Wenn der Quellcode versteckt ist weiß man nicht was für Hintertüren dahinter liegen, besonders bei Software aus Asien/Russland, selbst bei MS und Apple ist das nicht ganz klar ob die Bugs absichtlich sind oder zufällig- Fahrlässigkeit kann man zwar sagen aber nicht anwenden da keine Haftung.
 
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