Ob ein gebrochenes Siegel automatisch dazu führt, dass du kein Rückgaberecht mehr hast, ist nicht juristisch geklärt (außer Hygieneartikel/Datenträger (DVD,CD)). Bzw. es sind immer Einzelfallentscheidungen. Das Gesetz gibt dir nur das Recht, die Ware so zu testen, wie dies im Laden möglich gewesen wäre. Niemand kann einen Prozessor im Laden verpackt testen. Entsprechend ist ein Siegelbruch, wenn der Händler hart bleibt, wahrscheinlich ein Verlust des Rückgaberechts. Bei anderen Waren sieht so ein Siegelbruch aber ggf. ganz anders aus. Aber auch hier muss gesagt werden, es gibt kein Urteil explizit für Elektronik mit Siegelbruch.
Es gibt auch die juristische Seite, die sagt, dass ein übermäßiges Testen ohne Wertminderung zu keinem Verlust des Rückgaberechts führen kann oder die Ansicht, dass das Entfernen oder Brechen eines Siegels (außer im Gesetz explizit aufgeführten Artikelgruppen siehe oben). Keine Nutzung darstellt, entsprechend kann das Wiedergaberecht damit nicht erlischen. (Nachtrag: Ich glaube übrigens nicht das ein gebrochenes Siegel reicht, dir das Widerrufsrecht abzusprechen. Das ist zu simpel und der Gesetzgeber hat da Kunden schon eine sehr starke Position gegeben.)
Am Ende kommt es auf dich und den Händler an. Auf dein Recht zu bestehen, wenn der Händler, das massiv anders sieht, bedeutet klagen. Und dabei Ausgang ungewiss.
Übrigens testen im Sinne zu schauen, ob du ein golden Sample hast, ist 100 % nicht abgedeckt. Da lege ich mal meine Hand ins Feuer für, dass das nutzen ist und nicht "testen"