Umzug - Glasfaser: Gilt Sonderkündigungsrecht?

MovingTarget

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Moin!

Ich werde demnächst umziehen und habe glücklicherweise in der neuen Bleibe einen Glasfaseranschluss. In der aktuellen Bleibe habe ich einen DSL-Vertrag mit der Telekom. Mit diesem bin ich aber super unzufrieden (das schlechte Peering nervt) und würde gerne den Umzug nutzen, um frühzeitig aus meinem Vertrag zu kommen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei einem Umzug und Wechsel von DSL auf Glasfaser das Sonderkündigungsrecht greift. Ich zitiere von Bundesnetzagentur:
"Bei einem Umzug haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dies gilt nur, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann."

Dabei ist der letzte Satz spannend. Gilt es als Leistung nicht erbringen können, wenn die Telekom meinen bestehenden DSL-Vertrag nicht fortführen kann und ich auf einen Glasfaser-Vertrag wechseln müsste? Oder geht es in dem Fall bei Leistung um die Datenrate? Die könnte Telekom mit Glasfaser natürlich einhalten...

Ich hab schon Google bemüht, finde aber leider nur den umgekehrten Fall (zurück von Glasfaser auf DSL). Vielleicht hat ja schon jemand mit dem oben genannten Fall Erfahrungen gesammelt...

Danke :)
 
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Wenn es am neuen Wohnort DSL mit der selben Geschwindigkeit wie aktuell von der Telekom gibt, dann könntest du ggf Pech haben.
 
Wenn es am neuen Wohnort DSL mit der selben Geschwindigkeit wie aktuell von der Telekom gibt, dann könntest du ggf Pech haben.
Ja das ist so auch, wenn er dort von der Telekom DSL mit der gleichen Geschwindigkeit bekommt gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Moin!

Ich werde demnächst umziehen und habe glücklicherweise in der neuen Bleibe einen Glasfaseranschluss. In der aktuellen Bleibe habe ich einen DSL-Vertrag mit der Telekom. Mit diesem bin ich aber super unzufrieden (das schlechte Peering nervt) und würde gerne den Umzug nutzen, um frühzeitig aus meinem Vertrag zu kommen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei einem Umzug und Wechsel von DSL auf Glasfaser das Sonderkündigungsrecht greift. Ich zitiere von Bundesnetzagentur:
"Bei einem Umzug haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dies gilt nur, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann."

Dabei ist der letzte Satz spannend. Gilt es als Leistung nicht erbringen können, wenn die Telekom meinen bestehenden DSL-Vertrag nicht fortführen kann und ich auf einen Glasfaser-Vertrag wechseln müsste? Oder geht es in dem Fall bei Leistung um die Datenrate? Die könnte Telekom mit Glasfaser natürlich einhalten...

Ich hab schon Google bemüht, finde aber leider nur den umgekehrten Fall (zurück von Glasfaser auf DSL). Vielleicht hat ja schon jemand mit dem oben genannten Fall Erfahrungen gesammelt...

Danke :)
Ich würde versuchen einen Telekom Shop aufzusuchen und dort das Gespräch suchen, das du mit dem DSL unzufrieden bist und auf Glasfaser wechseln möchtest und welche möglichkeiten es da gibt.
 
Wie alt ist denn der Vertrag?
Aktuell ist es gesetzlich so, dass ein Vertrag, der älter als die Mindestlaufzeit (meist 1 oder 2 Jahre) ist, nachfolgend mit jeweils einem Monat Kündigungsfrist weiterläuft.

Wenn du also z.B. bereits 5 Jahre bei der Telekom bist, kannst du den Vertrag mit einem Monat Kündigungsfrist kündigen, egal ob die nun Glasfaser, DSL oder Buschtrommel an der Adresse anbieten.
Wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist, gilt von den Kollegen obiges Geschriebene
 
Ich würde versuchen einen Telekom Shop aufzusuchen und dort das Gespräch suchen, das du mit dem DSL unzufrieden bist und auf Glasfaser wechseln möchtest und welche möglichkeiten es da gibt.
Ist in dem Fall sinnlos. Zum einen wissen die in dem Shop zu 99,9999% nicht was Peering ist (hab auch mal in so ner Bude gearbeitet), zum anderen ändert sich da nix dran wenn er von DSL auf Glasfaser wechselt.

Mal ganz unabhängig von der Kündigung, welcher Provider bietet in der neuen Wohnung überhaupt Glasfaser an? Nicht das du da jetzt ins Telekom Ausbaugebiet ziehst und eh wieder da landest.
 
Ist in dem Fall sinnlos. Zum einen wissen die in dem Shop zu 99,9999% nicht was Peering ist (hab auch mal in so ner Bude gearbeitet), zum anderen ändert sich da nix dran wenn er von DSL auf Glasfaser wechselt.

Mal ganz unabhängig von der Kündigung, welcher Provider bietet in der neuen Wohnung überhaupt Glasfaser an? Nicht das du da jetzt ins Telekom Ausbaugebiet ziehst und eh wieder da landest.
Ja das kommt auch drauf an, wenn es nicht Telekom ist wird es kompliziert.
 
Nicht Telekom ist ja genau das was er möchte ;) Vollkommen unabhängig von der Kündigungsthematik, sonst ändert sich an dem Problem nix.
 
Sorry, vielleicht hab ich das nicht gut formuliert. Laut Telekomwebsite kann ich für die neue Adresse keinen DSL-Tarif mehr auswählen. Nur Glasfaser.

Deshalb meine Frage, ob der Satz der Bundesnetzagentur, "wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann." auf meinen Fall zutrifft. Denn die bisherige Leistung (DSL) können sie ja nicht mehr anbieten, ich müsste auf einen Telekom Glasfasertarif wechseln. "Leistung" im Sinne von Download-/Uploadraten hingegen könnten sie ja schon erbringen.

Vodafone und O2 bieten an der Adresse ebenfalls Glasfaser an, von den Anbietern würde ich mir ein besseres Peering erhoffen. Ich befinde mich auch noch in meiner Mindestvertragslaufzeit, kann also leider nicht monatlich kündigen.

Vielen Dank aber bisher schon mal für die vielen Antworten :)
 
Das Peering Thema bekommst du mit o2 definitiv gelöst, hab ich auch so gemacht. Kündigungsfrist lt. Telekom siehst du auch im Kundenportal, wie lange läuft der aktuelle schon?
 
Sorry, vielleicht hab ich das nicht gut formuliert. Laut Telekomwebsite kann ich für die neue Adresse keinen DSL-Tarif mehr auswählen. Nur Glasfaser.

Deshalb meine Frage, ob der Satz der Bundesnetzagentur, "wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann." auf meinen Fall zutrifft. Denn die bisherige Leistung (DSL) können sie ja nicht mehr anbieten, ich müsste auf einen Telekom Glasfasertarif wechseln. "Leistung" im Sinne von Download-/Uploadraten hingegen könnten sie ja schon erbringen.

Vodafone und O2 bieten an der Adresse ebenfalls Glasfaser an, von den Anbietern würde ich mir ein besseres Peering erhoffen. Ich befinde mich auch noch in meiner Mindestvertragslaufzeit, kann also leider nicht monatlich kündigen.

Vielen Dank aber bisher schon mal für die vielen Antworten :)

Hatte das Sonderkündigungsrecht auch schon 2x nutzen müssen aber da war es immer eindeutig - wenn aber im aktuellen Vertrag drinnen steht das du xx Mbit/s über DSL bekommst und diese Leistung am neuen Standort über DSL nicht zur Verfügung steht würde ich persönlich das als ausreichend erachten das du von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kannst. Das du nur wegen dem Umzug vom Anbieter gezwungen werden kannst auf ein anderes Produkt umzusteigen (mal außen vor gelassen die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Produkten) halte ich eher für unwahrscheinlich.

Anbieter einfach Kündigung schicken und aus.

Also Info vermutlich aber nicht relevant und kann hier nur für Österreich sprechen, bei meinem zweiten Vertrag hab ich diesen in einem Zeitraum abgeschlossen wo es gerade ein Angebot gab, vergünstigter Tarif für x Monate und gratis Installation - nach der Sonderkündigung wollten die mir das nachverrechnen, stellte sich dann Dank Konsumentenschutz heraus das dies unzulässig ist.
 
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