MovingTarget
Neuling
Thread Starter
- Mitglied seit
- 17.01.2025
- Beiträge
- 2
Moin!
Ich werde demnächst umziehen und habe glücklicherweise in der neuen Bleibe einen Glasfaseranschluss. In der aktuellen Bleibe habe ich einen DSL-Vertrag mit der Telekom. Mit diesem bin ich aber super unzufrieden (das schlechte Peering nervt) und würde gerne den Umzug nutzen, um frühzeitig aus meinem Vertrag zu kommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei einem Umzug und Wechsel von DSL auf Glasfaser das Sonderkündigungsrecht greift. Ich zitiere von Bundesnetzagentur:
"Bei einem Umzug haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dies gilt nur, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann."
Dabei ist der letzte Satz spannend. Gilt es als Leistung nicht erbringen können, wenn die Telekom meinen bestehenden DSL-Vertrag nicht fortführen kann und ich auf einen Glasfaser-Vertrag wechseln müsste? Oder geht es in dem Fall bei Leistung um die Datenrate? Die könnte Telekom mit Glasfaser natürlich einhalten...
Ich hab schon Google bemüht, finde aber leider nur den umgekehrten Fall (zurück von Glasfaser auf DSL). Vielleicht hat ja schon jemand mit dem oben genannten Fall Erfahrungen gesammelt...
Danke
Ich werde demnächst umziehen und habe glücklicherweise in der neuen Bleibe einen Glasfaseranschluss. In der aktuellen Bleibe habe ich einen DSL-Vertrag mit der Telekom. Mit diesem bin ich aber super unzufrieden (das schlechte Peering nervt) und würde gerne den Umzug nutzen, um frühzeitig aus meinem Vertrag zu kommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei einem Umzug und Wechsel von DSL auf Glasfaser das Sonderkündigungsrecht greift. Ich zitiere von Bundesnetzagentur:
"Bei einem Umzug haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dies gilt nur, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann."
Dabei ist der letzte Satz spannend. Gilt es als Leistung nicht erbringen können, wenn die Telekom meinen bestehenden DSL-Vertrag nicht fortführen kann und ich auf einen Glasfaser-Vertrag wechseln müsste? Oder geht es in dem Fall bei Leistung um die Datenrate? Die könnte Telekom mit Glasfaser natürlich einhalten...
Ich hab schon Google bemüht, finde aber leider nur den umgekehrten Fall (zurück von Glasfaser auf DSL). Vielleicht hat ja schon jemand mit dem oben genannten Fall Erfahrungen gesammelt...
Danke